# Flipfirma > Flipfirma ist eine Plattform für den diskreten Firmenverkauf: Inhaber finden geprüfte Käufer, ohne dass Mitarbeiter, Kunden oder Konkurrenz davon erfahren. Der volle Text der öffentlichen Seiten und Beiträge von Flipfirma in Markdown, mit denselben Worten wie auf den Seiten; die Übersicht steht unter https://flipfirma.de/llms.txt. Die Fragen zu Flipfirma selbst stehen zuerst unter „Fragen von Inhabern“. Stand: 8. November 2026. Prüfung und Abgleich: powered by Linkbot. Kontakt: service@flipfirma.de ## Firma verkaufen Adresse: https://flipfirma.de/ ### Firma verkaufen. Diskret. Für Inhaber in Deutschland. Flipfirma ist eine Plattform für den diskreten Firmenverkauf: Inhaber finden geprüfte Käufer, ohne dass Mitarbeiter, Kunden oder Konkurrenz davon erfahren. - Anonym, bis beide Seiten zustimmen - Käufer mit geprüfter Identität - Ersteinschätzung in 3 Minuten ### Ersteinschätzung: Was ist Ihre Firma wert? Ein paar Angaben, eine Spanne: Ihr Ergebnis mal den Faktoren, die M&A-Berater für Ihre Branche und Größe heute ansetzen. Ohne Konto und ohne Anmeldung. Faktoren: [DUB KMU Multiples (EBITDA), Deutsche Unternehmerbörse](https://www.dub.de/kmu-multiples/), Q3/2026, abgerufen 03.11.2026. ### So läuft der Verkauf: In vier Schritten zum passenden Käufer. 1. **Anonym einreichen:** Sie beschreiben Ihre Firma ohne Namen: Branche, Region, Größe, Zahlen und Preisvorstellung. Flipfirma prüft sie auf öffentlichen Quellen. 2. **Passende Käufer werden verdeckt vorgeschlagen:** Geprüfte Käufer, deren Suchprofil passt, sehen Ihr Kurzprofil. Sie sehen ihre geprüfte Karte, beide ohne Namen. 3. **Beide stimmen zu:** Jeder entscheidet für sich. Eine einzelne Zustimmung bleibt verborgen, ein Nein erfährt niemand. 4. **Erst dann Namen und Unterlagen:** Nach beidseitiger Zustimmung und der Vertraulichkeitsvereinbarung sehen beide, mit wem sie sprechen. Jede Unterlage geben Sie einzeln frei. ### Warum Flipfirma: Ihr Firmenverkauf bleibt privat – bis Sie zustimmen. - **Ihre Firma bleibt anonym, bis Sie selbst zustimmen.** Käufer sehen Ihr Kurzprofil: Branche, Region, Größe. Name, Registernummer und Website bleiben verborgen. - **Wir zeigen Ihre Firma nur potenziellen Käufern, deren Budget, Branche und Region passen.** Jeder Käufer ist geprüft und hat ein Suchprofil. Wer nicht passt, bekommt Ihr Kurzprofil nicht vorgeschlagen. - **Kein öffentliches Inserat. Kein Swipe. Kein Preisroulette.** Ihre Firma steht in keiner Liste, die jeder durchblättern kann. Vorschläge gehen einzeln an geprüfte Käufer. - **Erst nach beidseitigem Interesse erfahren Sie, wer gegenübersteht.** Ein Nein erfährt niemand. Namen gibt es erst, wenn beide zustimmen und der Käufer die Vertraulichkeitsvereinbarung angenommen hat. ### Ihr anonymes Kurzprofil: So sehen Käufer Ihre Firma: ohne Namen. Branche, Region, Größe, Umsatz, Preisband, Grund und Zeitpunkt. Bevor Ihr Kurzprofil in den Abgleich geht, zählt der Wiedererkennungs-Check nach der amtlichen Statistik, wie viele Firmen genauso aussehen; unter fünf zeigt er es gröber. ### Linkbot-Abgleich: So läuft der Abgleich 1. **Kurzprofil:** Käufer sehen Ihre Firma, aber nicht Ihren Namen. Branche, Region, Größe, Preisband, Grund und Zeitpunkt. Name, Registernummer und Website bleiben verborgen. 2. **Geprüfter Käufer:** Sie sehen nur Käufer, die geprüft sind. Identität, Sanktionslisten und das Schreiben der Bank sind geprüft, jede Prüfung mit Quelle und Stand. Seinen Namen sehen Sie noch nicht. 3. **Beidseitige Zustimmung:** Beide stimmen zu, jeder für sich. Tippen Sie für beide Seiten auf „Zustimmen“. Ein Nein erfährt niemand, und eine einzelne Zustimmung bleibt verborgen. 4. **Namen:** Erst jetzt gibt es Namen. Nach beidseitiger Zustimmung und der Vertraulichkeitsvereinbarung sehen beide Seiten, mit wem sie sprechen. Der Abgleich läuft über Linkbot: Beide Seiten werden geprüft, Vorschläge bleiben verdeckt, Namen gibt es erst nach beidseitiger Zustimmung. ### Unser Versprechen: Vertraulichkeit ist hier kein Zusatz. Sie ist das Produkt. - Ihren Namen, Ihre Registernummer und Ihre Website zeigt Flipfirma keinem Käufer, bevor beide Seiten zugestimmt haben. - Ihr Kurzprofil geht erst in den Abgleich, wenn nach der amtlichen Regionalstatistik mindestens fünf Firmen genauso aussehen. - Ein Käufer sieht Ihren Namen erst, nachdem er die Vertraulichkeitsvereinbarung angenommen hat. - Jede Unterlage öffnen Sie selbst für den Käufer, und jeden Blick hinein sehen Sie mit Uhrzeit. Den Kaufpreis halten, leiten oder verwahren wir nie. Jede Firma und jeder Käufer werden vor dem Abgleich gegen die amtlichen Sanktionslisten geprüft; eine bloße Namensähnlichkeit ist ein Hinweis, kein Urteil. ### Warum jetzt: Eine Generation übergibt. Die bisherigen Wege passen nicht. Öffentliche Zahlen, jede mit ihrer Quelle. - **545.000** Mittelständler suchen bis Ende 2029 eine Nachfolge, rund 109.000 im Jahr. Quelle: [KfW, Pressemitteilung vom 09.01.2026](https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_876352.html), abgerufen 02.11.2026 - **38 %** der Inhaber fangen zu spät mit der Nachfolge an. Quelle: [DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025](https://www.dihk.de/de/newsroom/unternehmensnachfolge-report-2025-157794), abgerufen 02.11.2026 - **2,4** Firmen kamen 2024 bei den IHKs auf jeden Übernahme-Interessierten: 9.636 Abgeber, 4.016 Interessenten. Quelle: [DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025](https://www.dihk.de/de/newsroom/unternehmensnachfolge-report-2025-157794), abgerufen 02.11.2026 - **375.000 €** wünschen sich Inhaber im Mittel als Preis; Unternehmensmakler verlangen oft ein Mindesthonorar von 50.000 bis 100.000 €. Quelle: [KfW, Pressemitteilung vom 09.01.2026](https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_876352.html), [ChannelPartner](https://www.channelpartner.de/article/3896375/welcher-m-und-a-berater-ist-der-richtige.html), abgerufen 02.11.2026 ### Fragen von Inhabern #### Was ist Flipfirma? Flipfirma ist eine Plattform für den diskreten Firmenverkauf: Inhaber finden geprüfte Käufer, ohne dass Mitarbeiter, Kunden oder Konkurrenz davon erfahren. Es gibt kein öffentliches Inserat: Ein anonymes Kurzprofil sehen nur geprüfte Käufer, deren Suche passt, und Namen gibt es erst nach beidseitiger Zustimmung und Vertraulichkeitsvereinbarung. #### Für wen ist Flipfirma? Für Inhaber kleiner und mittlerer Firmen in Deutschland, die ihre Firma verkaufen oder einen Nachfolger finden wollen, ohne dass es sich herumspricht. Auf der anderen Seite für Käufer, Nachfolger und Investoren, als Person oder über eine Firma wie eine Holding oder ein Family Office; auch sie werden geprüft. Nachfolge-Berater bringen Mandate mit Zustimmung des Inhabers mit. #### Wie funktioniert Flipfirma? In vier Schritten. Inhaber beschreiben ihre Firma ohne Namen, und Flipfirma prüft sie auf öffentlichen Quellen. Geprüfte Käufer, deren Suchprofil passt, sehen das anonyme Kurzprofil, der Inhaber sieht ihre geprüfte Karte. Beide stimmen zu, jeder für sich; ein Nein erfährt niemand. Erst dann, nach der Vertraulichkeitsvereinbarung, sehen beide die Namen, und jede Unterlage gibt der Inhaber einzeln frei. #### Was kostet Flipfirma? Für Inhaber sind Ersteinschätzung, anonymes Kurzprofil und verdeckter Abgleich kostenlos und unverbindlich. Käufer zahlen einen Käuferzugang für 6 Monate, einmal bezahlt, ohne Verlängerung, und je Vorstellung eine Gebühr, die erst fällig wird, wenn beide Seiten zugestimmt haben. Beide Preise folgen; wir nennen sie zum Start. Den Kaufpreis selbst fassen wir nie an. #### Wer steht hinter Flipfirma? Linkbot: Die Prüfung beider Seiten und der verdeckte Abgleich laufen über Linkbot, deshalb steht auf jeder Seite „Prüfung und Abgleich: powered by Linkbot“. Den Anbieter mit Anschrift, Registereintrag und Vertretung nennt das Impressum. Fragen beantworten wir unter service@flipfirma.de. #### Wie finde ich einen Käufer für meine Firma? Die üblichen Wege sind Familie und Mitarbeiter, Kontakte in der Branche, öffentliche Nachfolgebörsen wie nexxt-change und Berater oder Makler, die Käufer gezielt ansprechen. Bei Flipfirma legen Sie ein Kurzprofil ohne Namen an; es wird nur geprüften Käufern vorgeschlagen, deren Suchprofil passt, und Namen fallen erst, wenn beide Seiten zustimmen. #### Wie bleibt der Verkauf vertraulich? Indem niemand den Namen erfährt, bevor es ernst ist. Bei uns gibt es kein öffentliches Inserat: Ihr Kurzprofil sehen nur geprüfte Käufer, deren Suchprofil passt, und auch sie ohne Ihren Namen. Der Wiedererkennungs-Check sorgt dafür, dass man Ihre Firma aus Branche, Region und Größe nicht erraten kann, und Firmen auf Ihrer Sperrliste bekommen sie nie vorgeschlagen. #### Was ist meine Firma wert? So viel, wie ihr nachhaltiger Ertrag einem Käufer wert ist. In der Praxis rechnen Berater mit dem bereinigten EBITDA oder EBIT mal einem Faktor, der von Branche und Größe abhängt; die DUB veröffentlicht solche Spannen jedes Quartal. Bei Flipfirma bekommen Sie aus Ihren Eckdaten eine erste Wertspanne, kostenlos und auf Basis Ihrer Angaben. Sie ersetzt kein Gutachten. #### Wie erkenne ich, ob ein Käufer seriös ist? Prüfen Sie, bevor Sie Zahlen herausgeben: Wer ist die Person, steht die kaufende Firma im Handelsregister, steht jemand auf einer Sanktionsliste, und kann der Käufer die Eigenmittel belegen, etwa mit einem Schreiben seiner Bank? Bei uns sind diese Prüfungen erledigt, bevor ein Käufer Ihnen vorgeschlagen wird, jede mit Quelle und Stand. #### Wann sollte ich mit der Nachfolge anfangen? Früher, als die meisten denken. Die IHK Region Stuttgart empfiehlt, für die ganze Nachfolge drei bis fünf Jahre einzuplanen, und nach dem DIHK-Report 2025 sind 38 % der Inhaber schlecht vorbereitet, weil sie sich zu spät damit befassen. Die IHK Schleswig-Holstein rechnet allein für den Verkaufsprozess mit mindestens einem Jahr. #### Welche Steuern fallen beim Firmenverkauf an? Der Gewinn aus dem Verkauf ist steuerpflichtig. Wer ab 55 seinen Betrieb verkauft, kann einmal im Leben einen Freibetrag bis 45.000 € (§ 16 Abs. 4 EStG) und einen ermäßigten Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG) nutzen. Beim Verkauf von GmbH-Anteilen sind 60 % des Gewinns steuerpflichtig (§§ 17 und 3 Nr. 40 EStG). Allgemeine Information, keine Steuerberatung. #### Was ist der Unterschied zwischen Asset Deal und Share Deal? Beim Share Deal kauft der Käufer die Anteile, die Firma bleibt mit allen Verträgen bestehen. Beim Asset Deal kauft er einzelne Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Marke und Kundenstamm; Verträge gehen nur mit Zustimmung der anderen Seite über, die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB mit. Keine Rechtsberatung. #### Wer sieht meinen Namen? Kein Käufer, bevor beide Seiten zugestimmt haben und der Käufer die Vertraulichkeitsvereinbarung angenommen hat. Vorher sieht er nur Ihr anonymes Kurzprofil und welche Prüfungen bestanden sind, mit Quelle und Stand. Eine Beraterfirma sieht Ihre Firma nur mit Ihrer Zustimmung. #### Wie prüft Flipfirma meine Firma? Auf öffentlichen Quellen: Ihren Eintrag fragt die Prüfung beim Gemeinsamen Registerportal der Länder nach Registergericht und -nummer ab, mit Name, Sitz und Stand, und Ihren hochgeladenen Registerauszug gleicht sie mit Name und Registernummer ab; dazu kommen die LEI bei GLEIF, die USt-IdNr. bei VIES, Ihre Domain bei der Registry, im DNS und im Zertifikatsverlauf, und die Sanktionslisten von EU, UN, Vereinigtem Königreich und USA. Jede Prüfung zeigt ihre Quelle und ihren Stand. #### Was ist der Wiedererkennungs-Check? Bevor Ihr Kurzprofil sichtbar wird, schätzt er nach der amtlichen Statistik der Statistischen Ämter, wie viele Firmen derselben Branche und Größe in Ihrer Region sitzen. Sind es weniger als fünf, könnte man Sie erraten: Dann schlägt er eine gröbere Region oder Größe vor, bei gröberer Größe zeigt er auch den Umsatz gröber, und erst danach geht das Kurzprofil in den Abgleich. #### Ist die Ersteinschätzung eine Bewertung? Nein, eine Spanne auf Basis Ihrer Angaben: Ihr bereinigtes Ergebnis mal der Spanne, die M&A-Berater für Branche und Größe heute ansetzen, mit Quelle und Stand. Keine Bewertung, keine Beratung und kein verbindlicher Preis; sie ersetzt kein Gutachten. Käufer sehen sie nicht, nur das Preisband Ihres Kurzprofils. #### Wie werden Käufer geprüft? Identität, E-Mail-Adresse und Sanktionslisten, jede Prüfung mit Quelle und Stand. Dazu laden Käufer das Schreiben ihrer Bank über ihre Eigenmittel hoch: Die Prüfung gleicht den Namen ab, ordnet den Betrag einem von sieben Bändern zu und behält nur Band und Tag, nie den Betrag und nie die Bank. Inhaber lesen das Band mit dem Tag des Schreibens und daneben, was bei ihrer Preisvorstellung üblich ist, 20 bis 30 % des Preises; die Zusage einer Bank für den Kauf kommt erst nach den Zahlen. Kauft jemand über eine Firma, etwa eine Holding oder ein Family Office, prüft Flipfirma auch sie: Register, LEI, Domain und Sanktionslisten; Inhaber lesen vor der Enthüllung nur ihre Prüfungen und ihre Art, nie ihren Namen. #### Kann ich Wettbewerber ausschließen? Ja, mit Ihrer Sperrliste: Firmen, die Sie dort eintragen, nach Name, Website, Registernummer oder LEI, bekommen Ihr Kurzprofil nie vorgeschlagen, und Ihnen werden sie nicht vorgeschlagen; ebenso Personen mit einer E-Mail-Adresse dieser Firmen. Nur Sie sehen die Liste, und eine Beraterfirma nur mit Ihrer Zustimmung; wer darauf steht, erfährt nichts davon. #### Hält Flipfirma den Kaufpreis? Nie. Den Kaufpreis halten, leiten oder verwahren wir nicht; den Vertrag schließen Inhaber und Käufer mit ihren eigenen Beratern. ### Erst wissen, was Ihre Firma wert ist. Die Ersteinschätzung dauert rund drei Minuten und bleibt in Ihrem Browser. Danach entscheiden Sie, ob und wann es weitergeht. ## Firma kaufen Adresse: https://flipfirma.de/firma-kaufen ### Firmen kaufen, die nirgends inseriert sind. Für Käufer, Nachfolger und Investoren. Inhabergeführte Firmen aus Deutschland, die diskret verkaufen. Sie sehen anonyme Profile, die zu Ihrem Budget, Ihrer Branche und Ihrer Region passen – Namen erst nach beidseitiger Zustimmung. - Unter dem Radar statt auf Börsen - Nur geprüfte Verkäufer - Budget als Spanne, kein Preisroulette ### So läuft es für Käufer: In vier Schritten zur passenden Firma. 1. **Suchprofil anlegen:** Budget als Spanne, Branchen, Region, Größe, Motiv und Finanzierung. Ihr Name bleibt verborgen. 2. **Prüfen lassen:** Identität, E-Mail-Adresse und Sanktionslisten. Ihre Eigenmittel belegt das Schreiben Ihrer Bank, als Band ohne Betrag. Kaufen Sie über eine Firma, prüft Flipfirma auch sie. 3. **Passende Firmen anonym sehen:** Kurzprofile ohne Namen: Branche, Region, Größe, Umsatz, Preisband, Grund und Zeitpunkt. Sie stimmen zu oder lehnen ab; eine Absage erfährt niemand. 4. **Erst dann Namen und Unterlagen:** Nach beidseitiger Zustimmung nehmen Sie die Vertraulichkeitsvereinbarung an und sehen, mit wem Sie sprechen. Unterlagen öffnet der Inhaber einzeln im Datenraum; nach seinen Zahlen senden Sie dort die Finanzierungszusage Ihrer Bank und eine Absichtserklärung als Entwurf. ### Warum Flipfirma: Unter dem Radar, aber geprüft. - **Kein öffentliches Inserat.** Inhaber, die diskret verkaufen, legen ein anonymes Kurzprofil an. Es steht in keiner Liste, die jeder durchblättern kann; Sie bekommen es vorgeschlagen, wenn Ihr Suchprofil passt. - **Nur geprüfte Verkäufer.** Jede Firma wird vor dem Abgleich auf öffentlichen Quellen geprüft: Handelsregister, Registerauszug und Sanktionslisten, jede Prüfung mit Quelle und Stand. - **Nur, was zu Ihnen passt.** Vorschläge nach Budget, Branche, Region und Größe. Branchen, die Sie ausschließen, bekommen Sie nicht vorgeschlagen. - **Diskret auch für Sie.** Inhaber sehen vor der beidseitigen Zustimmung Ihre Prüfungen, nicht Ihren Namen. Ein Nein erfährt niemand. ### Wie Käufer geprüft werden Bevor ein Inhaber Ihre Karte sieht, sind Identität, E-Mail-Adresse und Sanktionslisten geprüft, jede Prüfung mit Quelle und Stand. Inhaber lesen Ihre Prüfungen, nie Ihren Namen. - Identität und E-Mail-Adresse, vor dem ersten Vorschlag - Sanktionslisten von EU, UN, Vereinigtem Königreich und USA - Eigenmittel als Band aus dem Schreiben Ihrer Bank: kein Betrag, keine Bank - Kaufen Sie über eine Firma: Register, LEI, Domain und Sanktionslisten auch für sie ### So läuft der Abgleich Wie unter „Firma verkaufen“: Tippen Sie sich durch: erst das Kurzprofil ohne Namen, dann der geprüfte Käufer, dann die Zustimmung beider Seiten. Erst danach gibt es Namen. ### Preise: Ein Zugang. Eine Gebühr nur bei beidseitiger Zustimmung. Preise folgen: Wir nennen sie zum Start. Es gibt noch keinen Zahlungslink. - **Käuferzugang:** Preis folgt, 6 Monate, ohne Verlängerung. Ein geprüftes Käuferprofil, das Inhaber ernst nehmen. - Identität, Sanktionslisten und Eigenmittel als Band - Als Person oder über eine Firma, auch sie geprüft - Suchprofil nach Branche, Region, Größe und Preis - Vorschläge ohne Namen, beidseitige Zustimmung - Bis zu 10 neue Vorschläge im Monat - Bis zu 3 Zustimmungen zugleich, die noch auf den Inhaber warten - **Vorstellung:** Preis folgt, je beidseitiger Zustimmung. Je beidseitiger Zustimmung, bevor sich die Namen öffnen. - Fällig erst, wenn der Inhaber und Sie zugestimmt haben - Danach Vertraulichkeit, Namen und Datenraum - Ein Nein und ein Vorschlag ohne beidseitige Zustimmung kosten nichts Für Inhaber sind Ersteinschätzung, Kurzprofil und verdeckter Abgleich kostenlos. Den Kaufpreis selbst fassen wir nie an. ### Für Nachfolge-Berater: Sie begleiten Inhaber beim Verkauf? Für Nachfolge-Berater der Kammern, Steuerkanzleien und kleine M&A-Boutiquen: Sie bringen Ihre Mandate mit und bereiten Kurzprofil, Unterlagen und Exposé-Entwurf im Auftrag vor, mit Zustimmung des Inhabers; jeder Schritt steht in seinem Protokoll. ### Fragen von Käufern #### Woher kommen die Firmen? Von Inhabern kleiner und mittlerer Firmen in Deutschland, die diskret verkaufen wollen. Sie legen bei Flipfirma ein anonymes Kurzprofil an, und Flipfirma prüft ihre Firma auf öffentlichen Quellen, bevor sie in den Abgleich geht. Eine öffentliche Liste gibt es nicht. #### Wie werden Käufer geprüft? Identität, E-Mail-Adresse und Sanktionslisten, jede Prüfung mit Quelle und Stand. Dazu laden Käufer das Schreiben ihrer Bank über ihre Eigenmittel hoch: Die Prüfung gleicht den Namen ab, ordnet den Betrag einem von sieben Bändern zu und behält nur Band und Tag, nie den Betrag und nie die Bank. Inhaber lesen das Band mit dem Tag des Schreibens und daneben, was bei ihrer Preisvorstellung üblich ist, 20 bis 30 % des Preises; die Zusage einer Bank für den Kauf kommt erst nach den Zahlen. Kauft jemand über eine Firma, etwa eine Holding oder ein Family Office, prüft Flipfirma auch sie: Register, LEI, Domain und Sanktionslisten; Inhaber lesen vor der Enthüllung nur ihre Prüfungen und ihre Art, nie ihren Namen. #### Sehen Verkäufer meinen Namen? Erst nach beidseitiger Zustimmung. Vorher sieht ein Inhaber nur Ihre Karte: ob Sie als Person oder über eine Firma kaufen, welche Prüfungen bestanden sind, mit Quelle und Stand, und Ihr Eigenmittel-Band mit dem Tag des Bankschreibens. Ein Nein erfährt niemand. #### Brauche ich schon eine Finanzierungszusage? Nein. Vor der beidseitigen Zustimmung belegen Sie Ihre Eigenmittel mit einem Schreiben Ihrer Bank; Inhaber sehen daraus nur ein Band und den Tag, keinen Betrag und keine Bank. Eine Finanzierungszusage gibt eine Bank in der Regel erst, wenn sie die Zahlen der Firma kennt; sie kommt deshalb nach den Zahlen des Inhabers. #### Kann ich über eine Firma kaufen? Ja, etwa über eine Holding, ein Family Office oder eine Beteiligungsgesellschaft. Flipfirma prüft dann auch die Firma: Register, LEI, Domain und Sanktionslisten. Inhaber lesen vor der beidseitigen Zustimmung nur ihre Prüfungen und ihre Art, nie ihren Namen. #### Was kostet der Zugang für Käufer? Käufer zahlen einen Käuferzugang für 6 Monate, einmal bezahlt, ohne Verlängerung, und je Vorstellung eine Gebühr, die erst fällig wird, wenn beide Seiten zugestimmt haben. Beide Preise folgen; wir nennen sie zum Start. Den Kaufpreis selbst fassen wir nie an. #### Hält Flipfirma den Kaufpreis? Nie. Den Kaufpreis halten, leiten oder verwahren wir nicht; den Vertrag schließen Inhaber und Käufer mit ihren eigenen Beratern. ### Ihr Suchprofil, unter dem Radar. Budget, Branchen und Region genügen für den Anfang. Sie sehen nur anonyme Profile, die passen, und Namen erst nach beidseitiger Zustimmung. ## Firmenverkauf und Nachfolge, verständlich erklärt Adresse: https://flipfirma.de/wissen Was Inhaber vor dem Verkauf wissen sollten: Wert, Ablauf, Steuern, Käuferprüfung und Vertraulichkeit. Jede Zahl mit Quelle und Datum. ### Beiträge - [Namen erst nach beidseitiger Zustimmung: Vertraulichkeit als Prinzip](https://flipfirma.de/wissen/namen-erst-nach-dem-ja): Ein Verkauf, der zu früh bekannt wird, kostet Kunden, Mitarbeiter und Ruf. Warum bei Flipfirma Namen erst fallen, wenn beide Seiten zugestimmt haben. - [Firma verkaufen, ohne dass es die Belegschaft vorher erfährt](https://flipfirma.de/wissen/firma-verkaufen-ohne-dass-es-die-belegschaft-erfaehrt): Wie Sie einen Käufer suchen, ohne dass Mitarbeiter, Kunden oder Wettbewerber davon hören. Und wann Sie es Ihrer Belegschaft sagen müssen. - [Nachfolge im Mittelstand in Zahlen: KfW, IfM und DIHK](https://flipfirma.de/wissen/nachfolge-im-mittelstand-in-zahlen): 545.000 Nachfolgen bis 2029, mehr geplante Schließungen als Übergaben, 375.000 € Preiswunsch im Median: neue Zahlen und was sie für Verkäufer heißen. - [Was ist meine Firma wert? Ertragswert, Multiplikatoren, echte Preise](https://flipfirma.de/wissen/was-ist-meine-firma-wert): Wie Käufer den Wert einer kleinen oder mittleren Firma rechnen: bereinigter Gewinn, Multiplikator, Ertragswert. Mit aktuellen Spannen und Rechenbeispiel. - [Käufer prüfen, bevor man redet: Identität, Sanktionen, Eigenmittel](https://flipfirma.de/wissen/kaeufer-pruefen-bevor-man-redet): Wer Ihre Firma kaufen will, sollte zuerst zeigen, wer er ist und dass er zahlen kann. Was Sie prüfen können und welche Register öffentlich sind. - [Checkliste: die 12 Monate vor dem Firmenverkauf](https://flipfirma.de/wissen/checkliste-12-monate-vor-dem-verkauf): Was Sie im Jahr vor dem Verkauf Ihrer Firma erledigen sollten, Monat für Monat: Zahlen, Unterlagen, Verträge, Vertretung und Käufersuche. - [Börse, Berater oder verdeckter Abgleich: drei Wege im Vergleich](https://flipfirma.de/wissen/boerse-berater-oder-verdeckter-abgleich): Wie finde ich einen Käufer für meine Firma? Börsen wie nexxt-change, Berater und Makler oder ein verdeckter Abgleich: Kosten, Reichweite, Vertraulichkeit. - [Letter of Intent beim Firmenverkauf, einfach erklärt](https://flipfirma.de/wissen/letter-of-intent-einfach-erklaert): Was ein Letter of Intent ist, was drinsteht, was er bindet und was nicht. Antworten auf die Fragen, die Inhaber vor der ersten Absichtserklärung stellen. - [Der Datenraum beim Firmenverkauf: was reingehört und wann](https://flipfirma.de/wissen/datenraum-was-rein-gehoert): Welche Unterlagen ein Käufer sehen will, in welcher Reihenfolge Sie sie freigeben und was nicht in den Datenraum gehört. Mit den Listen von KfW und IHK. - [Steuern beim Firmenverkauf ab 55: Freibetrag und ermäßigter Steuersatz](https://flipfirma.de/wissen/steuern-beim-firmenverkauf-ab-55): Wer ab 55 seinen Betrieb verkauft, kann einen Freibetrag bis 45.000 € und einen ermäßigten Steuersatz nutzen, je einmal im Leben: §§ 16 und 34 EStG. - [Mitarbeiter als Nachfolger: wann ein Management-Buy-out klappt](https://flipfirma.de/wissen/mitarbeiter-als-nachfolger): Ein Mitarbeiter übernimmt die Firma: wie oft das vorkommt, woran es scheitert und wie die Finanzierung mit KfW und Bürgschaftsbank aussehen kann. - [Nachfolge im Handwerk: Meisterpflicht, Kammern und was anders ist](https://flipfirma.de/wissen/nachfolge-im-handwerk): Wer einen Handwerksbetrieb übernimmt, braucht oft einen Meister als Betriebsleiter. Was die Handwerksordnung verlangt und welche Wege es ohne Meister gibt. ### Häufige Fragen zum Firmenverkauf #### Wie finde ich einen Käufer für meine Firma? Die üblichen Wege sind Familie und Mitarbeiter, Kontakte in der Branche, öffentliche Nachfolgebörsen wie nexxt-change und Berater oder Makler, die Käufer gezielt ansprechen. Bei Flipfirma legen Sie ein Kurzprofil ohne Namen an; es wird nur geprüften Käufern vorgeschlagen, deren Suchprofil passt, und Namen fallen erst, wenn beide Seiten zustimmen. #### Wie bleibt der Verkauf vertraulich? Indem niemand den Namen erfährt, bevor es ernst ist. Bei uns gibt es kein öffentliches Inserat: Ihr Kurzprofil sehen nur geprüfte Käufer, deren Suchprofil passt, und auch sie ohne Ihren Namen. Der Wiedererkennungs-Check sorgt dafür, dass man Ihre Firma aus Branche, Region und Größe nicht erraten kann, und Firmen auf Ihrer Sperrliste bekommen sie nie vorgeschlagen. #### Was ist meine Firma wert? So viel, wie ihr nachhaltiger Ertrag einem Käufer wert ist. In der Praxis rechnen Berater mit dem bereinigten EBITDA oder EBIT mal einem Faktor, der von Branche und Größe abhängt; die DUB veröffentlicht solche Spannen jedes Quartal. Bei Flipfirma bekommen Sie aus Ihren Eckdaten eine erste Wertspanne, kostenlos und auf Basis Ihrer Angaben. Sie ersetzt kein Gutachten. #### Wie erkenne ich, ob ein Käufer seriös ist? Prüfen Sie, bevor Sie Zahlen herausgeben: Wer ist die Person, steht die kaufende Firma im Handelsregister, steht jemand auf einer Sanktionsliste, und kann der Käufer die Eigenmittel belegen, etwa mit einem Schreiben seiner Bank? Bei uns sind diese Prüfungen erledigt, bevor ein Käufer Ihnen vorgeschlagen wird, jede mit Quelle und Stand. #### Wann sollte ich mit der Nachfolge anfangen? Früher, als die meisten denken. Die IHK Region Stuttgart empfiehlt, für die ganze Nachfolge drei bis fünf Jahre einzuplanen, und nach dem DIHK-Report 2025 sind 38 % der Inhaber schlecht vorbereitet, weil sie sich zu spät damit befassen. Die IHK Schleswig-Holstein rechnet allein für den Verkaufsprozess mit mindestens einem Jahr. #### Welche Steuern fallen beim Firmenverkauf an? Der Gewinn aus dem Verkauf ist steuerpflichtig. Wer ab 55 seinen Betrieb verkauft, kann einmal im Leben einen Freibetrag bis 45.000 € (§ 16 Abs. 4 EStG) und einen ermäßigten Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG) nutzen. Beim Verkauf von GmbH-Anteilen sind 60 % des Gewinns steuerpflichtig (§§ 17 und 3 Nr. 40 EStG). Allgemeine Information, keine Steuerberatung. #### Was ist der Unterschied zwischen Asset Deal und Share Deal? Beim Share Deal kauft der Käufer die Anteile, die Firma bleibt mit allen Verträgen bestehen. Beim Asset Deal kauft er einzelne Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Marke und Kundenstamm; Verträge gehen nur mit Zustimmung der anderen Seite über, die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB mit. Keine Rechtsberatung. #### Was kostet Flipfirma? Für Inhaber sind Ersteinschätzung, anonymes Kurzprofil und verdeckter Abgleich kostenlos und unverbindlich. Käufer zahlen einen Käuferzugang für 6 Monate, einmal bezahlt, ohne Verlängerung, und je Vorstellung eine Gebühr, die erst fällig wird, wenn beide Seiten zugestimmt haben. Beide Preise folgen; wir nennen sie zum Start. Den Kaufpreis selbst fassen wir nie an. ## Nachfolge im Mittelstand in Zahlen Adresse: https://flipfirma.de/wissen/zahlen · Stand 4. November 2026 Die neuesten öffentlichen Zahlen von KfW, IfM Bonn und DIHK, jede mit Quelle, und was sie für Sie als Verkäufer heißen. Die drei Stellen zählen Verschiedenes, deshalb weichen ihre Zahlen voneinander ab. | Kennzahl | Wert | Was das für Verkäufer heißt | Quelle | | --- | --- | --- | --- | | Mittelständler, die bis Ende 2029 eine Nachfolge planen | rund 545.000 | Etwa 109.000 im Jahr. Viele Firmen suchen zur selben Zeit; wer gefunden werden will, muss sich bei den richtigen Käufern zeigen. | [KfW Research, Fokus Volkswirtschaft Nr. 526: Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025, 09.01.2026](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-526-Januar-2026-Nachfolge-Monitoring.pdf) | | Mittelständler, die bis Ende 2029 eine Stilllegung planen | rund 569.000 | Zum ersten Mal mehr als geplante Nachfolgen. Für 47 % davon ist fehlendes Interesse in der Familie ein Grund: Mitarbeiter und externe Käufer werden wichtiger. | [KfW Research, Fokus Volkswirtschaft Nr. 526: Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025, 09.01.2026](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-526-Januar-2026-Nachfolge-Monitoring.pdf) | | Anteil der Inhaber ab 55 Jahren (2025) | 57 % | Vor 20 Jahren waren es 20 %. Wer bis Ende 2026 übergeben will, ist im Schnitt 66,5 Jahre alt; früh anfangen lässt Zeit für einen zweiten Anlauf. | [KfW Research, Fokus Volkswirtschaft Nr. 526: Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025, 09.01.2026](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-526-Januar-2026-Nachfolge-Monitoring.pdf) | | Wunschpreis im Median, Nachfolgen 2025 bis 2029 | 375.000 € | 2019 waren es 175.000 €. Ein Wunsch, kein Kaufpreis: Käufer zahlen für den Ertrag, und ihre Bank rechnet nach. | [KfW Research, Fokus Volkswirtschaft Nr. 526: Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025, 09.01.2026](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-526-Januar-2026-Nachfolge-Monitoring.pdf) | | Übergabereife Familienunternehmen 2026 bis 2030 | etwa 186.000 | Rund 37.000 im Jahr. Das IfM zählt nur Firmen mit genug Gewinn für eine Übernahme, daher weniger als bei der KfW. | [IfM Bonn, Daten und Fakten Nr. 37: Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2026 bis 2030, November 2025](https://epflicht.ulb.uni-bonn.de/download/pdf/806166) | | Wer übernimmt: Familie, Beschäftigte, Externe | 54 % · 17 % · 29 % | Fast die Hälfte der Übergaben geht nicht an die Familie. Beschäftigte und Externe muss man aktiv suchen. | [IfM Bonn: Unternehmensübertragungen und Nachfolgen](https://www.ifm-bonn.org/statistiken/unternehmensuebertragungen-und-nachfolgen/unternehmensuebertragungen) | | Abgeber und Interessenten in den IHK-Beratungen 2024 | 9.636 zu 4.016 | Rechnerisch mehr als zwei Firmen je Interessent. Für 5.620 Firmen gab es keinen möglichen Nachfolger. | [DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025 (PDF), 21.07.2025](https://www.dihk.de/resource/blob/163344/195174566635ef655907ea91b0ec327a/dihk-report-unternehmensnachfolge-2025-data.pdf) | | Abgeber, die sich nach Einschätzung der IHKs zu spät vorbereiten | 38 % | 36 % verlangen laut IHKs einen überhöhten Preis. Eine realistische Spanne und Zeit für die Vorbereitung sparen Monate. | [DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025 (PDF), 21.07.2025](https://www.dihk.de/resource/blob/163344/195174566635ef655907ea91b0ec327a/dihk-report-unternehmensnachfolge-2025-data.pdf) | Quellen: - [KfW Research: Immer mehr Mittelständler wollen nach altersbedingtem Rückzug der Chefs schließen, Pressemitteilung vom 09.01.2026](https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_876352.html), abgerufen am 4. November 2026 - [KfW Research, Fokus Volkswirtschaft Nr. 526: Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025, 09.01.2026](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-526-Januar-2026-Nachfolge-Monitoring.pdf), abgerufen am 4. November 2026 - [IfM Bonn: Unternehmensübertragungen und Nachfolgen](https://www.ifm-bonn.org/statistiken/unternehmensuebertragungen-und-nachfolgen/unternehmensuebertragungen), abgerufen am 4. November 2026 - [IfM Bonn, Daten und Fakten Nr. 37: Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2026 bis 2030, November 2025](https://epflicht.ulb.uni-bonn.de/download/pdf/806166), abgerufen am 4. November 2026 - [DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025](https://www.dihk.de/de/newsroom/unternehmensnachfolge-report-2025-157794), abgerufen am 4. November 2026 - [DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025 (PDF), 21.07.2025](https://www.dihk.de/resource/blob/163344/195174566635ef655907ea91b0ec327a/dihk-report-unternehmensnachfolge-2025-data.pdf), abgerufen am 4. November 2026 ## Glossar: Begriffe beim Firmenverkauf Adresse: https://flipfirma.de/wissen/glossar 39 Begriffe, die beim Verkauf einer Firma fallen, in zwei oder drei Sätzen. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. - **Asset Deal:** Der Käufer übernimmt nicht die Gesellschaft, sondern einzelne Wirtschaftsgüter: Maschinen, Vorräte, Marke, Kundenstamm. Verträge mit Kunden, Lieferanten und Vermietern gehen nur mit deren Zustimmung über; die Arbeitsverhältnisse gehen nach § 613a BGB mit. - **Share Deal:** Der Käufer übernimmt die Anteile an der Gesellschaft, die Firma selbst bleibt mit allen Verträgen, Rechten und Pflichten bestehen. Anteile an einer GmbH werden nach § 15 GmbHG notariell übertragen. - **Betriebsübergang:** Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, tritt dieser nach § 613a BGB in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Die Beschäftigten sind vorher in Textform zu unterrichten und können widersprechen. - **Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA):** Ein Vertrag, in dem sich ein Interessent verpflichtet, alles, was er über die Firma erfährt, für sich zu behalten und nur für die Prüfung des Kaufs zu nutzen. Bei Flipfirma nimmt der Käufer sie an, bevor er den Namen der Firma erfährt. - **Kurzprofil (Teaser):** Eine Seite über die Firma ohne Namen: Branche, Region, Größe, Preisvorstellung. Damit prüfen Käufer, ob sie mehr wissen wollen, ohne dass die Firma erkennbar wird. - **Exposé (Information Memorandum):** Die ausführliche Beschreibung der Firma für ernsthafte Interessenten, nach der Vertraulichkeitsvereinbarung: Geschichte, Leistungen, Kunden, Mitarbeiter, Zahlen der letzten Jahre und der Grund für den Verkauf. - **Letter of Intent (LOI):** Eine Absichtserklärung, in der Käufer und Verkäufer festhalten, worauf sie sich bisher verständigt haben: Preis oder Preisspanne, Struktur, Zeitplan, oft Exklusivität. Zum Kauf verpflichtet sie meist nicht, einzelne Klauseln wie Vertraulichkeit oder Exklusivität aber schon. [Bei Flipfirma: nach den Zahlen des Inhabers, als Entwurf im Datenraum](https://flipfirma.de/firma-kaufen#ablauf) - **Exklusivität:** Die Zusage des Verkäufers, für eine bestimmte Zeit nur mit einem Käufer zu verhandeln. Sie steht oft im Letter of Intent und gibt dem Käufer Sicherheit für die Kosten seiner Prüfung. - **Due Diligence:** Die gründliche Prüfung der Firma durch den Käufer und seine Berater vor dem Vertrag: Zahlen, Steuern, Verträge, Recht, Personal, Technik. Was dabei auffällt, verändert oft Preis oder Garantien. - **Datenraum:** Ein geschützter Ort, meist online, an dem der Verkäufer die Unterlagen für die Due Diligence bereitstellt. Wer was wann sieht, wird gesteuert und protokolliert. - **Unternehmenswert (Enterprise Value):** Der Wert des Geschäftsbetriebs, unabhängig davon, wie er finanziert ist. Zieht man die Nettofinanzverschuldung ab, bleibt der Wert des Eigenkapitals, also der Kaufpreis für die Anteile. - **Nettofinanzverschuldung:** Bankschulden und ähnliche Verbindlichkeiten abzüglich der flüssigen Mittel. Sie liegt zwischen Unternehmenswert und Kaufpreis: Schulden mindern den Preis für die Anteile, überschüssige Liquidität erhöht ihn. - **Ertragswert:** Der Wert einer Firma aus dem, was sie künftig verdient, auf heute abgezinst. Grundlage sind meist die bereinigten Ergebnisse der letzten Jahre und eine Planung. - **Vereinfachtes Ertragswertverfahren:** Die Bewertung des Finanzamts, etwa für die Erbschaft- und Schenkungsteuer (§§ 199 bis 203 BewG): der Durchschnitt der Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre mal einem festen Faktor von 13,75. Mit dem Marktpreis zwischen Käufer und Verkäufer hat das Ergebnis oft wenig zu tun. - **EBIT:** Der Gewinn vor Zinsen und Steuern. Er zeigt, was das Geschäft selbst verdient, unabhängig von Finanzierung und Steuern des Inhabers. - **EBITDA:** Der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Bei Firmenverkäufen im Mittelstand die übliche Grundlage für Multiplikatoren, nach der Bereinigung. - **Multiplikator (EBIT- oder EBITDA-Multiple):** Ein Faktor, mit dem man das bereinigte EBIT oder EBITDA malnimmt, um den Unternehmenswert zu schätzen. Er hängt von Branche und Größe ab; für kleine und mittlere Firmen veröffentlicht die DUB vierteljährlich Spannen, die M&A-Berater ansetzen. - **Bereinigung:** Das Ergebnis wird um das korrigiert, was ein neuer Inhaber so nicht hätte: einmalige Kosten oder Erträge, private Ausgaben über die Firma, ein zu niedriges oder zu hohes Gehalt des Inhabers. Erst das bereinigte Ergebnis taugt für die Bewertung. - **Unternehmerlohn:** Das Gehalt, das man einem angestellten Geschäftsführer für die Arbeit des Inhabers zahlen müsste. Zahlt sich der Inhaber weniger oder gar nichts, wird es bei der Bewertung abgezogen. - **SDE (Seller's Discretionary Earnings):** Bei kleinen, inhabergeführten Firmen der Gewinn plus das, was der Inhaber selbst bezieht. Er zeigt, was ein Käufer verdient, der selbst mitarbeitet; vom Wert geht dann das Gehalt für die Geschäftsführung ab. - **Firmenwert (Goodwill):** Der Teil des Kaufpreises, der über den Wert der einzelnen Wirtschaftsgüter hinausgeht: Kundenbeziehungen, Ruf, eingespieltes Team. Bei kleinen Firmen hängt er oft stark am Inhaber. - **Kaufpreisallokation:** Die Aufteilung des Kaufpreises auf die einzelnen übernommenen Wirtschaftsgüter und den Firmenwert. Sie bestimmt beim Käufer, was er wie schnell abschreiben kann, und ist deshalb Teil der Verhandlung. - **Earn-out:** Ein Teil des Kaufpreises wird erst später gezahlt und hängt davon ab, wie die Firma sich nach dem Verkauf entwickelt, etwa vom Umsatz oder EBITDA der nächsten zwei Jahre. Das überbrückt unterschiedliche Preisvorstellungen, verlagert aber Risiko auf den Verkäufer. - **Verkäuferdarlehen:** Der Verkäufer stundet einen Teil des Kaufpreises und lässt ihn sich in Raten zahlen. Banken sehen das oft gern, weil der Verkäufer so am Erfolg beteiligt bleibt. - **Garantien:** Zusagen des Verkäufers im Kaufvertrag über den Zustand der Firma, etwa dass die Abschlüsse stimmen oder keine Rechtsstreite drohen. Stimmt eine Zusage nicht, haftet der Verkäufer im vereinbarten Rahmen. - **Signing und Closing:** Signing ist die Unterschrift unter den Kaufvertrag, Closing der Tag, an dem die Firma tatsächlich übergeht und der Kaufpreis fließt. Dazwischen liegen oft Bedingungen wie Zustimmungen oder die Finanzierung. - **Wettbewerbsverbot:** Die Zusage des Verkäufers, dem Käufer für eine bestimmte Zeit und Region keine Konkurrenz zu machen. Ohne sie wäre der Kundenstamm wenig wert. - **Management-Buy-out (MBO):** Mitarbeiter, meist aus der Führung, kaufen die Firma, in der sie arbeiten. Sie kennen Kunden und Abläufe, haben aber oft wenig Eigenkapital; Förderkredite und Verkäuferdarlehen helfen. - **Management-Buy-in (MBI):** Eine Person von außen kauft eine Firma und übernimmt selbst die Führung. Die Einarbeitung dauert länger als beim MBO, dafür kommt frischer Blick und oft mehr Kapital. - **Übergabereif:** Ein Begriff des IfM Bonn: Familienunternehmen, die genug Gewinn für eine Übernahme machen und deren Inhaber aus Alters- oder Gesundheitsgründen aufhören. Für 2026 bis 2030 schätzt das IfM etwa 186.000 solcher Firmen. - **Freibetrag beim Veräußerungsgewinn:** Wer ab 55 oder dauernd berufsunfähig seinen Betrieb verkauft, zahlt auf Antrag nur auf den Gewinn über 45.000 € Steuern, einmal im Leben (§ 16 Abs. 4 EStG). Der Freibetrag sinkt um den Betrag, um den der Gewinn 136.000 € übersteigt. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. - **Ermäßigter Steuersatz:** Ab 55 kann der Veräußerungsgewinn bis 5 Millionen € einmal im Leben mit 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes besteuert werden, mindestens 14 % (§ 34 Abs. 3 EStG). Allgemeine Information, keine Steuerberatung. - **Teileinkünfteverfahren:** Verkauft eine Privatperson Anteile an einer GmbH, an der sie mit mindestens 1 % beteiligt war (§ 17 EStG), sind 60 % des Gewinns steuerpflichtig, 40 % bleiben frei (§ 3 Nr. 40 EStG). Allgemeine Information, keine Steuerberatung. - **Meisterpflicht:** Für die zulassungspflichtigen Handwerke in Anlage A der Handwerksordnung braucht der Betrieb einen Meister oder eine gleichgestellte Qualifikation (§ 7 HwO). Wer einen solchen Betrieb übernimmt, muss das selbst oder über einen Betriebsleiter erfüllen. - **Nachfolgebörse:** Eine Plattform, auf der Firmen zum Verkauf und Käufer anonym inserieren. Die bekannteste öffentliche in Deutschland ist nexxt-change, verantwortet vom Bundeswirtschaftsministerium und der KfW. - **ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge:** Ein Förderkredit der KfW (Programm 077), mit dem auch der Kauf einer Firma finanziert werden kann. Beantragt wird er über die Hausbank. - **Bürgschaftsbank:** Die Bürgschaftsbanken der Länder verbürgen Bankkredite, auch für Nachfolgen, wenn Sicherheiten fehlen. So bekommt ein Käufer mit wenig Vermögen leichter einen Kredit. - **Sperrliste:** Bei Flipfirma die Liste der Firmen, denen ein Inhaber nie vorgeschlagen werden will, etwa Wettbewerber. Nur der Inhaber sieht sie, wer darauf steht, erfährt nichts davon. - **Beidseitige Zustimmung:** Das Prinzip von Flipfirma: Namen und Unterlagen werden erst ausgetauscht, wenn Verkäufer und geprüfter Käufer beide dem Kontakt zugestimmt haben. Vorher sieht jede Seite nur ein Profil ohne Namen. ## Maximilian Günes Adresse: https://flipfirma.de/wissen/autor Gründer von Flipfirma, Dortmund. Autor der Beiträge unter „Wissen“. ## Namen erst nach beidseitiger Zustimmung: Vertraulichkeit als Prinzip Adresse: https://flipfirma.de/wissen/namen-erst-nach-dem-ja · 8. November 2026 · Maximilian Günes > Ein Verkauf, der zu früh bekannt wird, kostet Kunden, Mitarbeiter und Ruf. Warum bei Flipfirma Namen erst fallen, wenn beide Seiten zugestimmt haben. Eine Firma zu verkaufen ist keine Privatsache, aber es ist auch keine öffentliche Sache. Jedenfalls nicht, solange niemand unterschrieben hat. Deshalb gibt es bei Flipfirma eine Regel, an der wir nichts ändern: Namen gibt es erst, wenn beide Seiten zugestimmt haben. Das klingt nach einem Detail. Es ist der Kern. ### Was passiert, wenn es zu früh herauskommt? Fragen Sie einen Inhaber, wovor er beim Verkauf am meisten Angst hat. Die Antwort ist selten der Preis. Es ist das Gerede. Ein Kunde hört, dass die Firma zum Verkauf steht, und fragt sich, ob er in zwei Jahren noch beliefert wird. Ein guter Mitarbeiter hört es und schaut sich um. Ein Wettbewerber hört es und erzählt es weiter, gern mit einem Fragezeichen dahinter. Nichts davon ist böse gemeint. Menschen reagieren auf Unsicherheit. Aber jede dieser Reaktionen kostet Wert, und zwar genau in der Zeit, in der Sie einen Käufer suchen. Dazu kommt: Ein Verkauf kann scheitern. Viele Gespräche führen zu nichts. Wenn die halbe Branche weiß, dass Sie verkaufen wollten, und es dann doch nicht klappt, bleibt das hängen. ### Warum reicht eine Vertraulichkeitsvereinbarung nicht? Die übliche Antwort auf das Problem ist die Vertraulichkeitsvereinbarung, kurz NDA. Der Interessent unterschreibt, dann bekommt er Unterlagen. Das ist richtig und wichtig. Wir verlangen sie auch. Aber eine NDA schützt erst ab dem Moment, in dem sie unterschrieben ist. Und sie schützt nur gegenüber dem, der unterschrieben hat. Wer ein Inserat liest, aus Branche, Ort und Umsatz die Firma errät und das beim Mittagessen erzählt, hat nichts unterschrieben. Deshalb setzen wir früher an. Die Frage ist nicht nur, wer die Unterlagen sieht. Die Frage ist, wer überhaupt erfährt, dass es etwas zu sehen gibt. ### So funktioniert es bei uns Der Ablauf hat drei Schritte. Jeder davon hat einen Grund. Erstens prüfen wir beide Seiten. Die Firma des Inhabers gleichen wir mit dem Handelsregister ab, Käufer prüfen wir auf Identität und Sanktionslisten. Wer nicht geprüft ist, bekommt niemanden vorgeschlagen und wird niemandem vorgeschlagen. Zweitens gleichen wir verdeckt ab. Der Käufer sieht ein Kurzprofil ohne Namen: Branche, Region, Größe, ein Preisband, den Grund und den Zeitpunkt. Bevor das Kurzprofil überhaupt in den Abgleich geht, prüfen wir an der amtlichen Statistik, ob man die Firma daraus erraten könnte. Gibt es in Ihrer Region weniger als fünf Firmen derselben Branche und Größe, schlagen wir eine gröbere Region oder Größe vor. Und Firmen, die Sie auf Ihre Sperrliste setzen, etwa einen Wettbewerber, bekommen Ihr Profil nie zu sehen. Drittens die beidseitige Zustimmung. Sie sehen den geprüften Käufer, auch ohne Namen. Er sieht Ihr Kurzprofil. Jeder entscheidet für sich. Ein Nein erfährt die andere Seite nicht. Eine einzelne Zustimmung bleibt ebenfalls verborgen. Erst wenn beide zugestimmt haben und der Käufer die Vertraulichkeitsvereinbarung angenommen hat, sehen beide, mit wem sie sprechen. ### Warum auch das Nein verborgen bleibt Diese Frage bekommen wir oft. Wäre es nicht ehrlicher, wenn man wüsste, wer abgelehnt hat? Ich glaube nicht. Ein sichtbares Nein macht etwas mit beiden Seiten. Der Inhaber fragt sich, was mit seiner Firma nicht stimmt. Der Käufer fühlt sich bewertet. Beide werden vorsichtiger und sagen beim nächsten Mal lieber gar nichts. Wenn das Nein niemand sieht, kostet es nichts. Dann sagt man ehrlicher, was man will. Das gilt übrigens auch für die Zustimmung. Wer zuerst zustimmt, verrät damit nichts. Er wartet, bis die andere Seite auch so weit ist. Niemand muss sich aus der Deckung wagen, bevor er weiß, dass der andere auch will. ### Was das für Ihre Mitarbeiter heißt Vertraulichkeit heißt nicht, dass die Belegschaft es nie erfährt. Spätestens vor der Übergabe muss sie es wissen. Geht ein Betrieb auf einen neuen Inhaber über, treten die Arbeitsverhältnisse auf ihn über, und die betroffenen Mitarbeiter sind vorher in Textform zu unterrichten: über Zeitpunkt, Grund, die Folgen und die geplanten Maßnahmen (§ 613a BGB). In Firmen mit in der Regel mehr als 100 ständig Beschäftigten gibt es einen Wirtschaftsausschuss, und den muss der Arbeitgeber auch über eine Übernahme mit Kontrollerwerb unterrichten (§ 106 BetrVG). Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung; was in Ihrem Fall gilt, klären Sie mit Ihrem Anwalt. Der Punkt ist ein anderer. Ihre Mitarbeiter sollen es von Ihnen erfahren, zu einem Zeitpunkt, den Sie wählen, mit einem Käufer, den Sie kennen. Nicht aus der Gerüchteküche, Monate bevor irgendetwas feststeht. ### Warum wir das als Prinzip sehen und nicht als Funktion Man könnte Vertraulichkeit als Zusatz verkaufen, als Häkchen in den Einstellungen. Das machen wir bewusst nicht. Bei uns gibt es keinen Weg, ein öffentliches Inserat zu schalten. Es gibt keine Liste aller Firmen, die man durchblättern kann. Es gibt nur Vorschläge an geprüfte Käufer, deren Suche passt. Das hat einen Preis. Ein öffentliches Inserat erreicht mehr Leute. Aber es erreicht eben auch die Falschen. Uns ist ein passender, geprüfter Käufer lieber als hundert Klicks. Und es hat einen zweiten Grund. Verkäufer und Käufer kennen sich vorher nicht. Sie sollen einander trotzdem vertrauen können, bevor sie sich zum ersten Mal sprechen. Das gelingt nur, wenn beide wissen, dass die andere Seite geprüft ist, und wenn beide wissen, dass nichts nach außen dringt, solange sie nicht beide wollen. ### Was Sie heute tun können Wenn Sie über einen Verkauf nachdenken, schreiben Sie zuerst auf, wer es auf keinen Fall vorher erfahren darf. Ein, zwei Wettbewerber, vielleicht ein großer Kunde. Das ist Ihre Sperrliste. Damit fängt jeder vertrauliche Verkauf an, egal mit wem Sie ihn machen. Und wenn Sie es mit uns machen wollen: Das Kurzprofil anzulegen ist kostenlos und unverbindlich. Niemand sieht es, bevor Sie es freigeben. Quellen: - [§ 613a BGB, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 106 BetrVG, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__106.html), abgerufen am 4. November 2026 ## Firma verkaufen, ohne dass es die Belegschaft vorher erfährt Adresse: https://flipfirma.de/wissen/firma-verkaufen-ohne-dass-es-die-belegschaft-erfaehrt · 8. November 2026 · Maximilian Günes > Wie Sie einen Käufer suchen, ohne dass Mitarbeiter, Kunden oder Wettbewerber davon hören. Und wann Sie es Ihrer Belegschaft sagen müssen. Es geht. Aber nicht von allein. Wer seine Firma verkaufen will, ohne dass die Mitarbeiter es vorher erfahren, muss ein paar Dinge anders machen als üblich. Hier steht, welche. Vorweg eine Klarstellung. Es geht nicht darum, die Belegschaft zu hintergehen. Es geht darum, dass sie es zum richtigen Zeitpunkt erfährt, von Ihnen, und mit einer Antwort auf die Frage, wie es weitergeht. Wer das zu früh sagt, hat diese Antwort noch nicht. ### Warum überhaupt verdeckt? Weil ein Verkauf dauert. Die IHK Region Stuttgart empfiehlt, für die gesamte Nachfolge drei bis fünf Jahre einzuplanen. Die IHK Schleswig-Holstein rechnet allein für den Verkaufsprozess mit mindestens einem Jahr. Ein Jahr, in dem die Firma normal weiterlaufen muss. Wenn in dieser Zeit herumgeht, dass der Chef verkaufen will, passiert meistens dasselbe. Die Besten bekommen Angebote, weil Wettbewerber es auch hören. Kunden fragen nach, ob Lieferungen sicher sind. Und im Betrieb wird mehr geredet als gearbeitet. Das alles drückt am Ende den Preis, oder es verjagt den Käufer. ### Fünf Stellen, an denen es herauskommt Meist ist es keine böse Absicht, sondern eine Kleinigkeit. Diese fünf lassen sich vermeiden. - Das Inserat ist zu genau. „Metallbaubetrieb im Kreis Unna, 23 Mitarbeiter, gegründet 1987“ ist kein anonymes Inserat. Das ist eine Adresse. - Der Käufer ruft im Betrieb an. Er will nur kurz nachfragen und landet bei der Zentrale. - Unterlagen liegen offen. Ein Ausdruck auf dem Drucker, eine Mail an die falsche Adresse, ein Ordner mit „Verkauf“ auf dem gemeinsamen Laufwerk. - Der Steuerberater oder die Bank erzählt es weiter. Selten aus Absicht, oft aus Unachtsamkeit. - Besichtigungen während der Arbeitszeit. Fremde Anzugträger, die durch die Halle geführt werden, fallen auf. ### So bleibt es vertraulich #### Weniger sagen, als Sie könnten Ein Käufer braucht am Anfang nicht viel. Branche, grobe Region, Größe, eine Preisvorstellung, warum Sie verkaufen und wann. Mehr nicht. Genaue Zahlen, Kundennamen und die Adresse gibt es später. Die Frage ist immer: Kann jemand aus diesen Angaben meine Firma erraten? Bei uns prüft das der Wiedererkennungs-Check automatisch an der amtlichen Statistik. Gibt es in Ihrer Region weniger als fünf vergleichbare Firmen, schlägt er eine gröbere Angabe vor. Auch ohne uns lohnt sich diese Frage. Ein Landkreis ist oft zu genau, ein Bundesland reicht. #### Nur mit geprüften Leuten reden Je weniger Leute überhaupt wissen, dass Ihre Firma zu haben ist, desto weniger kann herauskommen. Deshalb gehört an den Anfang eine Prüfung der Interessenten. Wer ist das? Gibt es die Person, die Firma dahinter? Hat sie genug Eigenmittel, um ernsthaft zu kaufen? Wie man Käufer prüft, bevor man redet, erklären wir in einem [eigenen Beitrag](https://flipfirma.de/wissen/kaeufer-pruefen-bevor-man-redet). Die kurze Version: Identität, Sanktionslisten, Eigenmittel. Wer das nicht zeigen will, ist kein ernsthafter Käufer. #### Eine Sperrliste führen Schreiben Sie auf, wer es auf keinen Fall erfahren darf. Meist sind es zwei oder drei Wettbewerber, manchmal ein großer Kunde oder ein Lieferant. Bei Flipfirma tragen Sie diese Firmen in Ihre Sperrliste ein, und sie bekommen Ihr Kurzprofil nie vorgeschlagen. Auch ohne Plattform gilt: Wer auf der Liste steht, bekommt keine Unterlagen, egal wie nett die Anfrage klingt. #### Die Vertraulichkeitsvereinbarung vor dem Namen Bevor ein Käufer erfährt, welche Firma es ist, unterschreibt er eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Darin steht, dass er nichts weitergibt, dass er Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten nicht ohne Ihre Zustimmung anspricht und dass er Unterlagen zurückgibt oder löscht, wenn es nicht klappt. Lassen Sie die Vereinbarung von Ihrem Anwalt prüfen. #### Getrennte Wege Eine eigene E-Mail-Adresse für den Verkauf, die nur Sie lesen. Gespräche außerhalb des Betriebs. Besichtigungen nach Feierabend oder am Wochenende, und wenn nötig mit einer harmlosen Erklärung. Unterlagen in einem Datenraum, den nur Sie freigeben, nicht im gemeinsamen Ordner. ### Wann Sie es sagen müssen Irgendwann muss die Belegschaft Bescheid wissen. Das schreibt auch das Gesetz vor. Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, tritt dieser in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Die betroffenen Mitarbeiter sind vor dem Übergang in Textform zu unterrichten: über den Zeitpunkt, den Grund, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen und die geplanten Maßnahmen. Danach haben sie einen Monat Zeit, um schriftlich zu widersprechen. Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Das alles steht in § 613a BGB. Zwei Dinge sind dabei wichtig. Erstens gilt § 613a BGB für den Übergang eines Betriebs, typischerweise beim Verkauf von Betriebsvermögen, dem sogenannten Asset Deal. Werden Anteile an einer GmbH verkauft, bleibt die GmbH der Arbeitgeber; ein Betriebsübergang liegt dann in aller Regel nicht vor. Zweitens: Hat Ihre Firma in der Regel mehr als 100 ständig Beschäftigte, gibt es einen Wirtschaftsausschuss, und den müssen Sie rechtzeitig und umfassend unterrichten, wenn jemand die Kontrolle über das Unternehmen übernimmt. Dazu gehören Angaben über den möglichen Erwerber und seine Absichten (§ 106 BetrVG). Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Wann genau Sie wen informieren müssen, klären Sie mit Ihrem Anwalt, und zwar früh. Dann wissen Sie, wie lange Sie schweigen dürfen. ### Wie Sie es sagen Wenn es so weit ist, sagen Sie es selbst. Am besten allen gleichzeitig, kurz und mit dem, was die Leute wirklich wissen wollen: Bleibt mein Arbeitsplatz? Wer ist der Neue? Was ändert sich? Hilfreich ist, vorher die zwei, drei Schlüsselleute einzuweihen, ohne die der Betrieb nicht läuft. Viele Käufer wollen diese Personen ohnehin vor dem Abschluss kennenlernen. Sprechen Sie mit dem Käufer ab, wann das passiert. Und halten Sie es in der Vertraulichkeitsvereinbarung fest, dass er sie nicht ohne Sie anspricht. ### Was Sie heute tun können Drei Dinge, die nichts kosten. Schreiben Sie Ihre Sperrliste. Legen Sie eine eigene E-Mail-Adresse für den Verkauf an. Und fragen Sie Ihren Anwalt, welche Informationspflichten in Ihrem Fall gelten. Wenn Sie dann einen Käufer suchen wollen, ohne dass es jemand mitbekommt: Bei Flipfirma legen Sie ein anonymes Kurzprofil an, kostenlos und unverbindlich. Namen gibt es erst, wenn beide Seiten zugestimmt haben. Warum wir das so streng handhaben, steht in [diesem Beitrag](https://flipfirma.de/wissen/namen-erst-nach-dem-ja). Quellen: - [IHK Region Stuttgart: 10 Gebote für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge](https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/nachfolge/basisinformationen-zur-unternehmensnachfolge/zehn-gebote-zur-unternehmensnachfolge-678826), abgerufen am 4. November 2026 - [IHK Schleswig-Holstein: Den Unternehmensverkauf richtig angehen, Juli 2024](https://www.ihk.de/schleswig-holstein/ihk-magazin/existenzgruendung-nachfolge/hl-august-2024-bmz-6212742), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 613a BGB, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 106 BetrVG, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__106.html), abgerufen am 4. November 2026 ## Nachfolge im Mittelstand in Zahlen: KfW, IfM und DIHK Adresse: https://flipfirma.de/wissen/nachfolge-im-mittelstand-in-zahlen · 8. November 2026 · Maximilian Günes > 545.000 Nachfolgen bis 2029, mehr geplante Schließungen als Übergaben, 375.000 € Preiswunsch im Median: neue Zahlen und was sie für Verkäufer heißen. Wie viele Firmen in Deutschland suchen gerade einen Nachfolger? Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an, wen man fragt und wie man zählt. Drei Stellen veröffentlichen regelmäßig Zahlen, die KfW, das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM) und der DIHK. Sie messen Verschiedenes, und deshalb sehen die Zahlen auf den ersten Blick widersprüchlich aus. Hier sind die neuesten, nebeneinander, mit dem, was sie bedeuten. ### Die KfW: Was die Inhaber planen Die KfW fragt jedes Jahr Inhaber kleiner und mittlerer Firmen nach ihren Plänen. Ihr neuestes Nachfolge-Monitoring Mittelstand ist am 9. Januar 2026 erschienen. Bis Ende 2029 wollen rund 545.000 der insgesamt 3,87 Millionen mittelständischen Unternehmen eine Nachfolge. Das sind etwa 109.000 im Jahr. Allein bis Ende 2026 planen rund 186.000 Inhaber ihren Rückzug mit Nachfolge. Die zweite Zahl ist die unangenehmere. Bis Ende 2029 wollen rund 569.000 Inhaber ihre Firma nach dem eigenen Rückzug nicht weiterführen lassen, sondern schließen. Rund 114.000 im Jahr. Zum ersten Mal planen damit etwas mehr Inhaber eine Stilllegung als eine Nachfolge. Für 47 % derer, die schließen wollen, ist fehlendes Interesse in der Familie ein Grund. Die Inhaber werden älter. 2025 waren 57 % der mittelständischen Unternehmer 55 Jahre oder älter, mehr als zwei Millionen Menschen. Vor 20 Jahren waren es 20 %. Das Durchschnittsalter liegt bei gut 54 Jahren. Wer bis Ende 2026 übergeben will, ist im Schnitt 66,5 Jahre alt. Und die Suche ist schwer. 69 % der Mittelständler sehen es als Hemmnis, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Von denen, die eine Nachfolge planen, hatten erst 26 % jemanden gefunden. ### Das IfM: Wie viele Firmen übergabereif sind Das IfM Bonn rechnet anders. Es fragt nicht nach Plänen, sondern schätzt aus Statistiken, wie viele Familienunternehmen so viel Gewinn machen, dass sich eine Übernahme lohnt, und deren Inhaber aus Alters- oder Gesundheitsgründen aufhören. Diese Firmen nennt das IfM übergabereif. Für 2026 bis 2030 kommt das IfM auf etwa 186.000 übergabereife Unternehmen in ganz Deutschland. Im Zeitraum 2022 bis 2026 waren es etwa 190.000. Die Zahl stagniert also. Aufs Jahr gerechnet sind das rund 37.000. Warum so viel weniger als bei der KfW? Weil das IfM nur Firmen zählt, die es für übernahmewürdig hält, also mit einem Gewinn über einer bestimmten Schwelle. Die KfW zählt alle Inhaber, die eine Nachfolge wollen, auch sehr kleine Firmen. Beide Zahlen stimmen. Sie beantworten verschiedene Fragen. Das IfM nennt auch, wer übernimmt. Nach seiner Auswertung mehrerer Studien gehen 54 % der Übergaben an die Familie, 17 % an Beschäftigte und 29 % an Externe. Die meisten Übergaben gibt es in Nordrhein-Westfalen. ### Der DIHK: Was in den Beratungen passiert Der DIHK wertet aus, wer sich bei den 79 Industrie- und Handelskammern zur Nachfolge beraten lässt. Sein Report von 2025 bezieht sich auf das Jahr 2024. 2024 ließen sich 9.636 Unternehmen beraten, die abgeben wollen, so viele wie nie seit 2007. Ihnen standen 4.016 Interessenten gegenüber, die eine Firma übernehmen wollen. Das waren deutlich mehr als im Jahr davor mit 2.760. Trotzdem kommen rein rechnerisch auf jeden Interessenten mehr als zwei Firmen, je nach Branche sehr unterschiedlich. In der Logistik sind es etwa vier, im Gastgewerbe fast 3,5, in der Industrie 1,3. Für 5.620 Firmen gab es keinen möglichen Nachfolger. 27 % der beratenen Abgeber erwägen, ihre Firma zu schließen. 49 % hatten zum Zeitpunkt der Beratung noch niemanden gefunden. Bei den Hürden nennt der DIHK drei Zahlen, die jeder Verkäufer kennen sollte. 38 % der Alt-Inhaber sind schlecht vorbereitet, weil sie sich zu spät mit der Nachfolge befassen. 36 % verlangen nach Einschätzung der IHKs einen überhöhten Kaufpreis. Und 28 % fällt es schwer, emotional loszulassen. Auf der anderen Seite haben vier von zehn Interessenten Probleme mit der Finanzierung. ### Und die Preise? Die KfW fragt auch, was Inhaber für ihre Firma haben wollen. Für Nachfolgen zwischen 2025 und 2029 liegt der Wunschpreis im Schnitt bei rund 499.000 €, im Median bei 375.000 €. 2019 lag der Median noch bei 175.000 €. Im Schnitt entspricht der Wunschpreis dem 1,2-fachen Jahresumsatz, im Median dem 0,6-fachen. Mehr als jeder vierte Inhaber setzt über eine Million an. Das sind Wünsche, keine Kaufpreise. Was Käufer tatsächlich zahlen, hängt vor allem am Ertrag. Wie man das rechnet, erklären wir in einem [eigenen Beitrag zum Firmenwert](https://flipfirma.de/wissen/was-ist-meine-firma-wert). ### Was heißt das für Sie als Verkäufer? Vier Dinge lese ich aus diesen Zahlen. Erstens: Sie sind nicht allein, und das ist ein Problem. Viele Firmen suchen zur selben Zeit, und bei den IHKs kommen auf jeden Interessenten mehr als zwei Firmen. Wer gefunden werden will, muss sich besser zeigen als die anderen, und zwar bei den richtigen Leuten. Zweitens: Früh anfangen lohnt sich messbar. Fast vier von zehn Inhabern sind laut DIHK zu spät dran. Wer mit 60 anfängt, hat Zeit für einen zweiten Anlauf. Wer mit 66 anfängt, oft nicht. Drittens: Der Preis muss zu den Zahlen passen. Mehr als ein Drittel der Inhaber verlangt laut IHKs zu viel. Ein Käufer muss den Kaufpreis finanzieren, und seine Bank rechnet nach. Eine realistische Spanne am Anfang spart Monate. Viertens: Die Familie fällt oft aus. Wenn fast die Hälfte der Schließungspläne mit fehlendem Familieninteresse zusammenhängt, kommt es auf Mitarbeiter und externe Käufer an. Die muss man erst einmal finden. ### Woher die Zahlen kommen Alle Zahlen stammen aus den Veröffentlichungen, die unten unter Quellen stehen, jeweils mit dem Tag, an dem wir sie gelesen haben. Wenn die KfW, das IfM oder der DIHK neue Zahlen veröffentlichen, passen wir diesen Beitrag an und vermerken das Datum oben. Wenn Sie wissen wollen, wo Ihre eigene Firma in diesem Bild steht: Legen Sie bei uns ein Kurzprofil an. Sie bekommen eine erste Wertspanne auf Basis Ihrer Angaben, kostenlos und ohne dass jemand Ihren Namen sieht. Warum Namen bei uns erst nach der beidseitigen Zustimmung fallen, steht [hier](https://flipfirma.de/wissen/namen-erst-nach-dem-ja). Quellen: - [KfW Research: Immer mehr Mittelständler wollen nach altersbedingtem Rückzug der Chefs schließen, Pressemitteilung vom 09.01.2026](https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_876352.html), abgerufen am 4. November 2026 - [KfW Research, Fokus Volkswirtschaft Nr. 526: Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025, 09.01.2026](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-526-Januar-2026-Nachfolge-Monitoring.pdf), abgerufen am 4. November 2026 - [IfM Bonn: Unternehmensübertragungen und Nachfolgen](https://www.ifm-bonn.org/statistiken/unternehmensuebertragungen-und-nachfolgen/unternehmensuebertragungen), abgerufen am 4. November 2026 - [IfM Bonn, Daten und Fakten Nr. 37: Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2026 bis 2030, November 2025](https://epflicht.ulb.uni-bonn.de/download/pdf/806166), abgerufen am 4. November 2026 - [DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025](https://www.dihk.de/de/newsroom/unternehmensnachfolge-report-2025-157794), abgerufen am 4. November 2026 - [DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025 (PDF), 21.07.2025](https://www.dihk.de/resource/blob/163344/195174566635ef655907ea91b0ec327a/dihk-report-unternehmensnachfolge-2025-data.pdf), abgerufen am 4. November 2026 ## Was ist meine Firma wert? Ertragswert, Multiplikatoren, echte Preise Adresse: https://flipfirma.de/wissen/was-ist-meine-firma-wert · 8. November 2026 · Maximilian Günes > Wie Käufer den Wert einer kleinen oder mittleren Firma rechnen: bereinigter Gewinn, Multiplikator, Ertragswert. Mit aktuellen Spannen und Rechenbeispiel. Ihre Firma ist so viel wert, wie ein Käufer dafür zahlt und finanziert bekommt. Das ist keine Ausrede, das ist die wichtigste Regel beim Firmenwert. Alles andere sind Methoden, um sich diesem Preis vorher zu nähern. Die gute Nachricht: Diese Methoden sind kein Geheimwissen. Wer sie einmal verstanden hat, kann seine eigene Preisvorstellung prüfen, bevor er mit einem Käufer spricht. ### Was Inhaber sich wünschen Die KfW fragt Inhaber regelmäßig, welchen Preis sie sich vorstellen. Für Nachfolgen zwischen 2025 und 2029 liegt der Wunsch im Median bei 375.000 €, im Durchschnitt bei rund 499.000 €. Das entspricht im Schnitt dem 1,2-fachen Jahresumsatz. Gleichzeitig schätzen die IHKs, dass 36 % der Inhaber, die sie beraten, einen überhöhten Kaufpreis verlangen. Fast ein Viertel wartet mit der Übergabe, weil es auf einen höheren Preis hofft. Das steht im DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025. Beides zusammen zeigt das Problem. Der Wunsch ist eine Zahl. Der Preis ist eine Verhandlung, und die gewinnt, wer die besseren Argumente hat. ### Worauf Käufer schauen: den Gewinn, nicht den Umsatz Ein Käufer kauft nicht Ihre Maschinen und nicht Ihren Umsatz. Er kauft das Geld, das die Firma in Zukunft verdient, ohne Sie. Deshalb fangen fast alle Bewertungen beim Gewinn an. Aber nicht beim Gewinn aus Ihrer Steuererklärung. Der ist für einen Käufer oft zu niedrig oder zu hoch. Zu niedrig, wenn Sie private Kosten über die Firma laufen lassen. Zu hoch, wenn Sie sich als Inhaber kein marktübliches Gehalt zahlen. Deshalb wird der Gewinn bereinigt. Typisch sind diese Korrekturen: - Ihr eigenes Gehalt wird durch das ersetzt, was ein angestellter Geschäftsführer kosten würde. - Einmaliges fliegt raus: ein Versicherungsschaden, ein Grundstücksverkauf, eine große Einzelreparatur. - Private Kosten, die über die Firma laufen, werden herausgerechnet. - Mieten an Sie selbst oder Ihre Familie werden auf das marktübliche Niveau gesetzt. Was übrig bleibt, ist der nachhaltige Gewinn. Meistens wird er als EBITDA angegeben, also vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Bei sehr kleinen Firmen rechnen manche Käufer stattdessen mit dem, was der Inhaber insgesamt aus der Firma zieht. ### Methode eins: der Multiplikator Die schnellste Schätzung ist der Multiplikator. Man nimmt den bereinigten Gewinn und multipliziert ihn mit einem Faktor, den Käufer in Ihrer Branche und Größe gerade zahlen. Woher kommen diese Faktoren? Für kleine und mittlere Firmen veröffentlicht die Deutsche Unternehmerbörse DUB vierteljährlich die KMU Multiples. Sie beruhen auf Einschätzungen von mehr als 25 M&A-Beratern und Finanzinstituten. Für das dritte Quartal 2026 nennt die DUB zum Beispiel diese Spannen auf das EBITDA, jeweils für Firmen unter 5 Millionen € Umsatz: - Bauhaupt- und Baunebengewerbe (Handwerk): 3,7 bis 5,0 - Maschinen- und Anlagenbau: 3,6 bis 5,1 - Transport, Logistik und Spedition: 3,7 bis 5,0 - IT-Services und Systemhäuser: 5,2 bis 6,7 Größere Firmen erzielen höhere Faktoren. Im Maschinenbau liegt die Spanne zwischen 5 und 50 Millionen € Umsatz bei 4,6 bis 6,0, darüber bei 5,6 bis 7,3. Ein Rechenbeispiel mit runden Zahlen, keine echte Firma: Ein Baubetrieb mit 3 Millionen € Umsatz hat nach allen Bereinigungen ein EBITDA von 300.000 €. Mal 3,7 bis 5,0 ergibt einen Unternehmenswert von 1,11 bis 1,5 Millionen €. Davon gehen noch Schulden ab, und überschüssige Liquidität kommt dazu. Was dann übrig bleibt, ist ungefähr der Preis für die Anteile. Ein Multiplikator ist eine Schätzung, keine Bewertung. Er sagt, was für eine durchschnittliche Firma dieser Art bezahlt wird. Ihre ist nicht durchschnittlich. ### Methode zwei: der Ertragswert Gutachter und Wirtschaftsprüfer rechnen meist mit dem Ertragswert. Die Idee: Was ist heute ein Gewinnstrom wert, den die Firma in Zukunft Jahr für Jahr abwirft? Dafür wird der erwartete Gewinn mit einem Zinssatz abgezinst, der das Risiko der Firma widerspiegelt. Je riskanter, desto höher der Zins, desto niedriger der Wert. Das Finanzamt hat dafür eine eigene, vereinfachte Fassung, etwa für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Grundlage ist der Durchschnitt der Betriebsergebnisse der letzten drei Wirtschaftsjahre (§ 201 BewG). Dieser Jahresertrag wird mit einem festen Kapitalisierungsfaktor multipliziert (§ 200 BewG), der zurzeit 13,75 beträgt (§ 203 BewG). Ein Faktor von 13,75 klingt nach viel mehr als 3,7 bis 5. Das liegt auch daran, dass das Finanzamt mit einem anderen Ergebnis rechnet: nach Abzug eines angemessenen Unternehmerlohns und pauschal 30 % für die Ertragsteuern (§ 202 BewG). Vor allem aber ist das vereinfachte Verfahren für die Steuer gemacht, nicht für den Markt. Das Gesetz sagt selbst, dass man es nur anwenden darf, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt (§ 199 BewG). Für Ihre Preisvorstellung beim Verkauf ist es kein guter Maßstab. Das ist allgemeine Information, keine Steuerberatung. ### Was den Wert nach oben oder unten treibt Zwei Firmen mit demselben Gewinn können sehr unterschiedlich viel wert sein. Käufer zahlen mehr, wenn das Risiko kleiner ist. Und sie zahlen weniger, wenn sie fürchten, dass der Gewinn mit Ihnen geht. Diese Fragen stellt fast jeder Käufer: - Hängt die Firma an Ihnen? Wenn alle Kunden Sie persönlich kennen und alle Entscheidungen bei Ihnen liegen, sinkt der Wert. - Hängt sie an wenigen Kunden? Macht ein Kunde ein Drittel des Umsatzes, ist das ein Risiko, das der Käufer einpreist. - Gibt es wiederkehrenden Umsatz? Wartungsverträge, Abos oder Rahmenverträge sind mehr wert als Einzelaufträge. - Wie sieht der Trend aus? Drei Jahre steigender Gewinn sind etwas anderes als drei Jahre fallender. - Steht eine große Investition an? Eine Halle, die saniert werden muss, oder Maschinen am Ende ihrer Lebenszeit ziehen den Preis nach unten. - Bleiben die Schlüsselleute? Ein Werkstattleiter oder Vertriebschef, der mitgeht, ist dem Käufer viel wert. Das Gute daran: An fast allem davon können Sie in den Jahren vor dem Verkauf arbeiten. ### Was der Käufer finanzieren kann Die meisten Käufer kleiner Firmen zahlen nicht aus eigener Tasche. Sie bringen einen Teil Eigenmittel mit und finanzieren den Rest über die Bank, oft mit Förderkrediten der KfW. Die Bank prüft dann, ob Zins und Tilgung aus dem Gewinn der Firma bezahlt werden können. Das setzt dem Preis eine natürliche Grenze. Ein Preis, den keine Bank finanziert, ist kein Preis, sondern ein Wunsch. Fragen Sie sich deshalb: Kann ein Käufer mit diesem Gewinn diesen Kaufpreis in sieben bis zehn Jahren abbezahlen? Wenn nicht, wird es schwer. ### Wie wir bei Flipfirma rechnen Wenn Sie bei uns ein Kurzprofil anlegen, rechnen wir aus Ihren Angaben eine erste Wertspanne. Ihr bereinigtes Ergebnis mal der DUB-Spanne für Ihre Branche und Größe, mit Quelle und Stand. Bei sehr kleinen Firmen ziehen wir vorher ein Geschäftsführergehalt ab. Diese Spanne ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Angaben. Sie ersetzt kein Gutachten. Käufer sehen sie nicht. Sie sehen nur Ihr Preisband. Die Spanne ist für Sie gedacht: damit Sie wissen, ob Ihre Vorstellung in die Nähe dessen kommt, was der Markt zahlt. Mein Rat: Holen Sie sich vor dem Verkauf eine solche Schätzung, ob bei uns oder woanders, und sprechen Sie dann mit Ihrem Steuerberater über den bereinigten Gewinn. Das ist die Zahl, über die am Ende verhandelt wird. Wer die Zahlen zur Nachfolge insgesamt sehen will, findet sie in unserem Beitrag [Nachfolge im Mittelstand in Zahlen](https://flipfirma.de/wissen/nachfolge-im-mittelstand-in-zahlen). Quellen: - [KfW Research, Fokus Volkswirtschaft Nr. 526: Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025, 09.01.2026](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-526-Januar-2026-Nachfolge-Monitoring.pdf), abgerufen am 4. November 2026 - [DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025 (PDF), 21.07.2025](https://www.dihk.de/resource/blob/163344/195174566635ef655907ea91b0ec327a/dihk-report-unternehmensnachfolge-2025-data.pdf), abgerufen am 4. November 2026 - [DUB KMU Multiples (EBITDA), Q3/2026](https://www.dub.de/kmu-multiples/), abgerufen am 3. November 2026 - [§ 199 BewG, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__199.html), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 200 BewG, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__200.html), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 201 BewG, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__201.html), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 202 BewG, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__202.html), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 203 BewG, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__203.html), abgerufen am 4. November 2026 ## Käufer prüfen, bevor man redet: Identität, Sanktionen, Eigenmittel Adresse: https://flipfirma.de/wissen/kaeufer-pruefen-bevor-man-redet · 8. November 2026 · Maximilian Günes > Wer Ihre Firma kaufen will, sollte zuerst zeigen, wer er ist und dass er zahlen kann. Was Sie prüfen können und welche Register öffentlich sind. Jemand schreibt Ihnen, er interessiere sich für Ihre Firma. Freundlich, kurz, mit einer Gmail-Adresse. Was tun Sie? Die meisten Inhaber antworten. Sie wollen höflich sein, und ein Interessent ist ein Interessent. Mein Rat ist ein anderer: Erst prüfen, dann reden. Nicht aus Misstrauen, sondern weil jedes Gespräch etwas über Ihre Firma verrät. Und weil Sie Zeit, die Sie mit jemandem verbringen, der nicht kaufen kann oder nicht kaufen darf, nicht zurückbekommen. Drei Fragen sollten beantwortet sein, bevor Sie Ihren Namen nennen. ### Ist die Person, wer sie sagt? Das klingt banal. Ist es nicht. Ein Name und eine E-Mail-Adresse beweisen nichts. Wer verdeckt Informationen über einen Wettbewerber sammeln will, nennt sich nicht beim richtigen Namen. Bei einer Privatperson heißt Prüfen: Ausweis zeigen lassen, am besten über ein anerkanntes Verfahren und nicht als Foto per Mail. Bei einer Firma als Käufer kommt das Handelsregister dazu. Dort steht, wer die Firma vertritt, wo sie sitzt und seit wann es sie gibt. Einsehen darf das jeder, zu Informationszwecken (§ 9 HGB). Die Abfrage läuft über das Gemeinsame Registerportal der Länder. Kauft jemand über eine Holding oder eine Beteiligungsgesellschaft, wollen Sie wissen, wer dahinter steht. Wirtschaftlich Berechtigter ist nach dem Geldwäschegesetz jede natürliche Person, die mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt (§ 3 GwG). Das Transparenzregister, in dem diese Personen stehen, ist allerdings nicht mehr frei zugänglich. Einsehen darf nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist (§ 23 GwG). Fragen Sie den Käufer deshalb direkt, wer hinter der Holding steht, und lassen Sie es sich belegen. ### Steht die Person auf einer Sanktionsliste? Das ist die Frage, die viele vergessen, und sie ist ernst. Die EU führt eine konsolidierte Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, gegen die Finanzsanktionen verhängt wurden. Wer mit einer gelisteten Person Geschäfte macht, ihr Geld oder Vermögen zur Verfügung stellt, riskiert viel. Für die Umsetzung der Finanzsanktionen ist in Deutschland das Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank zuständig. Verstöße sind nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbar oder bußgeldbewehrt. Die EU-Liste ist öffentlich und kostenlos. Sie können einen Namen selbst nachsehen. Bei Firmen als Käufer gehören die Firma und ihre wirtschaftlich Berechtigten auf die Liste der Namen, die Sie prüfen. Ein Treffer heißt nicht automatisch, dass es dieselbe Person ist. Namen sind nicht eindeutig. Aber ein Treffer heißt: Hier wird nicht weitergeredet, bevor das geklärt ist. Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei einem Treffer sprechen Sie mit Ihrem Anwalt. ### Kann die Person überhaupt zahlen? Die dritte Frage ist die praktischste. Ein Käufer, der Ihre Firma nicht finanzieren kann, ist kein Käufer. Er ist ein Interessent mit Zeit. Fast niemand kauft eine Firma ganz aus eigener Tasche. Üblich ist ein Teil Eigenmittel, der Rest kommt von der Bank, oft mit Förderkrediten. Die KfW bietet etwa den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge mit bis zu 500.000 € je Antragsteller, mit einer Haftungsfreistellung über die Bürgschaftsbank. Für kleinere Übernahmen gibt es das ERP-Gründerkredit StartGeld mit bis zu 200.000 €. Keiner davon deckt alles. Der ERP-Förderkredit trägt höchstens 35 % der förderfähigen Kosten, und in beiden Fällen geht der Antrag über die Hausbank, die das Vorhaben für tragfähig halten muss. Was Sie am Anfang wissen wollen, ist nicht der genaue Betrag auf dem Konto. Das wäre auch zu früh. Sie wollen wissen, ob die Größenordnung passt. Eine einfache Frage hilft: „Wie viel Eigenkapital bringen Sie mit, und hat Ihre Bank das schon gesehen?“ Wer darauf ausweicht, hat meistens keine Antwort. Ein Schreiben der Bank, das bestätigt, dass ein Konto auf diesen Namen besteht und Mittel in einer bestimmten Größenordnung vorhanden sind, ist ein gutes Zeichen. Eine echte Finanzierungszusage für den Kauf gibt es erst später, wenn die Bank die Zahlen Ihrer Firma gesehen hat. ### Was Sie nicht verlangen sollten Manche Inhaber schießen über das Ziel hinaus und verlangen am Anfang Kontoauszüge, Steuerbescheide und einen Lebenslauf. Das schreckt ernsthafte Käufer ab, und es ist auch nicht nötig. Am Anfang reicht: echte Identität, keine Sanktionen, plausible Mittel. Den Rest prüfen Sie, wenn beide Seiten wirklich wollen. Umgekehrt gilt: Ein ernsthafter Käufer versteht, dass Sie prüfen. Wer sich darüber beschwert, dass er sich ausweisen soll, bevor er Ihre Zahlen sieht, verrät damit etwas über sich. ### Wie Flipfirma Käufer prüft Bei uns muss jeder Käufer diese drei Schritte gehen, bevor er überhaupt ein Kurzprofil sieht. Wir prüfen seine Identität und seine E-Mail-Adresse. Wir gleichen seinen Namen mit den Sanktionslisten der EU, der UN, des Vereinigten Königreichs und der USA ab. Er lädt das Schreiben seiner Bank über seine Eigenmittel hoch. Daraus behalten wir nur eine Spanne und das Datum, nie den Betrag und nie die Bank. Kauft jemand über eine Firma, prüfen wir auch diese: Register, LEI, Domain und Sanktionslisten. Jede Prüfung zeigt ihre Quelle und ihren Stand. Sie als Inhaber sehen, welche Prüfungen bestanden sind, bevor Sie den Namen erfahren. Und den Namen erfahren Sie erst, wenn Sie beide zugestimmt haben. Das spart Ihnen die Arbeit, und es spart Ihnen die Gespräche mit den Falschen. Wenn Sie wissen wollen, wie der Verkauf insgesamt vertraulich bleibt, lesen Sie unseren Beitrag [Firma verkaufen, ohne dass es die Belegschaft vorher erfährt](https://flipfirma.de/wissen/firma-verkaufen-ohne-dass-es-die-belegschaft-erfaehrt). Quellen: - [Gemeinsames Registerportal der Länder](https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 9 HGB, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__9.html), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 3 GwG, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__3.html), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 23 GwG, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__23.html), abgerufen am 4. November 2026 - [EU-Kommission: Konsolidierte Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, gegen die EU-Finanzsanktionen verhängt wurden](https://data.europa.eu/data/datasets/consolidated-list-of-persons-groups-and-entities-subject-to-eu-financial-sanctions), abgerufen am 4. November 2026 - [Deutsche Bundesbank: Finanzsanktionen](https://www.bundesbank.de/de/service/finanzsanktionen), abgerufen am 4. November 2026 - [KfW: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCndung-und-Nachfolge/F%C3%B6rderprodukte/ERP-F%C3%B6rderkredit-Gr%C3%BCndung-und-Nachfolge-(077)/), abgerufen am 4. November 2026 - [KfW: Merkblatt ERP-Gründerkredit – StartGeld (067), Stand 18.06.2026](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000002258_M_067_StartGeld.pdf), abgerufen am 4. November 2026 - [Deutsche Bürgschaftsbanken: Faktenblatt ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge, Stand 29.01.2026](https://kapital.ermoeglicher.de/media/documents/ERP-FGN_Faktenblatt.pdf), abgerufen am 4. November 2026 ## Checkliste: die 12 Monate vor dem Firmenverkauf Adresse: https://flipfirma.de/wissen/checkliste-12-monate-vor-dem-verkauf · 8. November 2026 · Maximilian Günes > Was Sie im Jahr vor dem Verkauf Ihrer Firma erledigen sollten, Monat für Monat: Zahlen, Unterlagen, Verträge, Vertretung und Käufersuche. Ein Jahr ist knapp. Die IHK Region Stuttgart empfiehlt, für die ganze Nachfolge drei bis fünf Jahre einzuplanen, und die IHK Schleswig-Holstein rechnet allein für den Verkaufsprozess mit mindestens einem Jahr. Wenn Sie also heute entscheiden, in zwölf Monaten mit einem Käufer am Tisch zu sitzen, dann ist diese Liste für Sie. Sie ist nach Zeit geordnet. Haken Sie ab, was erledigt ist. Was Sie nicht schaffen, ist kein Drama, aber es fällt später auf, meistens in der Verhandlung. ### 12 bis 10 Monate vorher: Klarheit - Entscheiden Sie, was Sie wollen. Ganz verkaufen oder nur einen Teil? Sofort raus oder noch ein, zwei Jahre mitarbeiten? - Legen Sie fest, was Ihnen außer dem Preis wichtig ist. Der Name der Firma, der Standort, die Mitarbeiter. - Sprechen Sie mit Ihrer Familie. Will wirklich niemand übernehmen? Besser jetzt fragen als in sechs Monaten überrascht werden. - Suchen Sie sich einen Steuerberater und einen Anwalt, die schon Firmenverkäufe begleitet haben. Ihr Steuerberater für den Jahresabschluss ist nicht automatisch der richtige. - Lassen Sie sich die steuerlichen Folgen grob durchrechnen. Wie viel bleibt Ihnen vom Preis? Freibetrag und ermäßigten Steuersatz erklärt unser Beitrag [Steuern beim Firmenverkauf ab 55](https://flipfirma.de/wissen/steuern-beim-firmenverkauf-ab-55). ### 10 bis 8 Monate vorher: die Zahlen - Bereinigen Sie Ihren Gewinn. Was ist Ihr Gehalt, was wären die Kosten für einen Geschäftsführer? Welche privaten Kosten laufen über die Firma? Was war einmalig? - Holen Sie sich eine erste Wertspanne. Wie die entsteht, steht in unserem Beitrag [Was ist meine Firma wert?](https://flipfirma.de/wissen/was-ist-meine-firma-wert) - Prüfen Sie Ihre Preisvorstellung gegen diese Spanne. Laut DIHK verlangen 36 % der beratenen Inhaber einen überhöhten Preis. Seien Sie nicht Teil davon. - Räumen Sie die Bilanz auf. Forderungen, die nie bezahlt werden, abschreiben. Privates aus dem Betriebsvermögen holen, wenn es nicht mitverkauft werden soll. Das klären Sie mit Ihrem Steuerberater. ### 8 bis 6 Monate vorher: die Unterlagen Käufer und ihre Banken fragen nach immer denselben Papieren. Die KfW listet in ihrer Checkliste zur Risikoprüfung auf, was sie bei einer Übernahme sehen will. Die IHKs haben eigene Checklisten. Sammeln Sie jetzt: - Jahresabschlüsse der letzten Jahre und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung - Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste, bei einer GmbH - Die wichtigsten Kunden-, Liefer-, Miet- und Kreditverträge - Eine Personalübersicht ohne Namen: Funktion, Alter, Betriebszugehörigkeit, Gehalt - Ein Anlagenverzeichnis mit Alter und Zustand - Genehmigungen und Erlaubnisse, die der Betrieb braucht Was genau in einen Datenraum gehört, erklären wir in einem eigenen Beitrag: [Der Datenraum beim Firmenverkauf](https://flipfirma.de/wissen/datenraum-was-rein-gehoert). ### 6 bis 4 Monate vorher: die Firma unabhängig machen Das ist der wichtigste Block, und er wird am häufigsten übersprungen. Ein Käufer zahlt für eine Firma, die ohne Sie läuft. - Schreiben Sie auf, was nur Sie wissen. Zugänge, Passwörter, Absprachen mit Kunden, die nirgends stehen. - Bestimmen Sie für jeden wichtigen Kunden einen zweiten Ansprechpartner neben Ihnen. - Regeln Sie Ihre Vertretung. Laut DIHK haben 70 % der beratenen Alt-Inhaber keinen Notfallkoffer, also keine geordneten Unterlagen und Vollmachten für den Fall, dass sie ausfallen. Das ist auch ohne Verkauf ein Risiko. - Prüfen Sie Verträge auf Klauseln zum Inhaberwechsel. Manche Kunden- oder Lieferverträge erlauben eine Kündigung, wenn der Inhaber wechselt. - Verlängern Sie wichtige Verträge, die bald auslaufen. Ein Mietvertrag, der in einem Jahr endet, macht jeden Käufer nervös. ### 4 bis 2 Monate vorher: die Käufersuche vorbereiten - Schreiben Sie Ihre Sperrliste: wer es auf keinen Fall erfahren darf. - Formulieren Sie ein Kurzprofil ohne Namen. Branche, grobe Region, Größe, Preisband, Grund, Zeitpunkt. Prüfen Sie, ob man Sie daraus erraten kann. - Legen Sie fest, wie Sie Käufer prüfen. Identität, Sanktionslisten, Eigenmittel. Wie das geht, steht in unserem Beitrag [Käufer prüfen, bevor man redet](https://flipfirma.de/wissen/kaeufer-pruefen-bevor-man-redet). - Lassen Sie eine Vertraulichkeitsvereinbarung von Ihrem Anwalt vorbereiten. - Richten Sie eine eigene E-Mail-Adresse für den Verkauf ein. ### 2 Monate vorher bis zum Start - Gehen Sie die Liste noch einmal durch. Was fehlt, schreiben Sie auf, damit Sie es dem Käufer nicht erst auf Nachfrage sagen. - Entscheiden Sie, wo und wie Sie suchen. Eine öffentliche Börse, ein Berater oder ein verdeckter Abgleich. Die Wege vergleichen wir in [Börse, Berater oder verdeckter Abgleich](https://flipfirma.de/wissen/boerse-berater-oder-verdeckter-abgleich). - Legen Sie einen Zeitpunkt fest, bis zu dem Sie entscheiden, ob Sie weitermachen. Ein Verkauf ohne Frist zieht sich. ### Und wenn Sie später dran sind? Dann fangen Sie trotzdem hier an. Laut DIHK wenden sich drei Viertel der Inhaber erst zwei Jahre oder weniger vor der Übergabe an einen externen Berater. Sie sind also nicht allein. Wichtig ist nur, dass Sie die Punkte unter „die Firma unabhängig machen“ nicht weglassen. Die entscheiden über den Preis mehr als jede schöne Präsentation. Ein Kurzprofil bei Flipfirma können Sie an jedem dieser Punkte anlegen. Es ist kostenlos, unverbindlich und für niemanden sichtbar, bevor Sie es freigeben. Quellen: - [IHK Region Stuttgart: 10 Gebote für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge](https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/nachfolge/basisinformationen-zur-unternehmensnachfolge/zehn-gebote-zur-unternehmensnachfolge-678826), abgerufen am 4. November 2026 - [IHK Schleswig-Holstein: Den Unternehmensverkauf richtig angehen, Juli 2024](https://www.ihk.de/schleswig-holstein/ihk-magazin/existenzgruendung-nachfolge/hl-august-2024-bmz-6212742), abgerufen am 4. November 2026 - [DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025 (PDF), 21.07.2025](https://www.dihk.de/resource/blob/163344/195174566635ef655907ea91b0ec327a/dihk-report-unternehmensnachfolge-2025-data.pdf), abgerufen am 4. November 2026 - [KfW: Checkliste für die Unterlagen zur Risikoprüfung](https://www.kfw.de/microsites/Microsite/static/checklisten/Checkliste-Risikopruefung.html), abgerufen am 4. November 2026 - [IHK Chemnitz: Checkliste für Übergeber](https://www.ihk.de/chemnitz/starthilfe/unternehmensnachfolge/checkliste-fuer-uebergeber-4799720), abgerufen am 4. November 2026 - [IHK Aschaffenburg, mit Genehmigung der IHK München: Checkliste für Nachfolger (Merkblatt)](https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/3730908/4affb8ff87da897ea582041bcba10748/checkliste-fuer-nachfolger-data.pdf), abgerufen am 4. November 2026 ## Börse, Berater oder verdeckter Abgleich: drei Wege im Vergleich Adresse: https://flipfirma.de/wissen/boerse-berater-oder-verdeckter-abgleich · 8. November 2026 · Maximilian Günes > Wie finde ich einen Käufer für meine Firma? Börsen wie nexxt-change, Berater und Makler oder ein verdeckter Abgleich: Kosten, Reichweite, Vertraulichkeit. Wer einen Käufer für seine Firma sucht, hat im Grunde drei Möglichkeiten. Er stellt seine Firma in eine Börse. Er beauftragt einen Berater oder Makler. Oder er nutzt einen verdeckten Abgleich, bei dem nur geprüfte Käufer mit passender Suche überhaupt etwas sehen. Keiner dieser Wege ist für jeden richtig. Ich beschreibe hier alle drei so sachlich, wie ich kann, auch wenn wir selbst einen davon anbieten. Am Ende steht, wann ich welchen nehmen würde. ### Weg eins: die Nachfolgebörse Die bekannteste Börse in Deutschland ist nexxt-change. Sie ist kostenlos und läuft seit 2006. Verantwortet wird sie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der KfW, Partner sind unter anderem der DIHK, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, die Volksbanken und die Sparkassen. Laut eigener Angabe hat nexxt-change seit 2006 rund 22.300 Vermittlungen angestoßen. Der DIHK spricht in seinem Report von 2025 von rund 8.000 aktuellen, anonymisierten Inseraten. So funktioniert es: Sie erstellen ein Inserat ohne Namen, es bekommt eine Chiffre. Ein Regionalpartner, etwa Ihre IHK, Handwerkskammer oder Bank, prüft es und gibt es frei. Interessenten melden sich über den Regionalpartner, nicht direkt bei Ihnen, es sei denn, Sie haben dem zugestimmt. Ein Inserat bleibt zwölf Monate online und lässt sich verlängern. Daneben gibt es private Börsen. Die größte ist die DUB, die Deutsche Unternehmerbörse, die nach eigener Angabe über 5.000 Unternehmen listet. Dazu kommen regionale Börsen von Kammern und Banken. Was gut ist: Börsen kosten wenig oder nichts, sie erreichen viele Leute, und bei nexxt-change hilft Ihnen ein Regionalpartner. Für viele kleine Firmen ist das der richtige erste Schritt. Was man wissen sollte: Ein Inserat ist öffentlich lesbar. Anonym heißt hier: ohne Namen. Es heißt nicht: unerkennbar. Wer Branche, Region und Größe genau angibt, wird in einer kleinen Stadt schnell erkannt. Und Sie wissen vorher nicht, wer Ihr Inserat liest. Das kann ein ernsthafter Käufer sein, ein neugieriger Wettbewerber oder jemand, der einfach Marktpreise sammelt. ### Weg zwei: Berater oder Makler Der zweite Weg ist ein Profi, der den Verkauf für Sie führt. Dabei gibt es große Unterschiede. M&A-Berater begleiten den ganzen Prozess. Sie bewerten die Firma, schreiben ein ausführliches Exposé, sprechen gezielt Käufer an, führen die Verhandlung und begleiten bis zum Vertrag. Bezahlt werden sie für die Leistung, mit einem Erfolgshonorar oder einer Mischung aus beidem. Unternehmensmakler stellen vor allem den Kontakt her. Sie suchen Interessenten, analysieren aber die Firma weniger tief. Laut einem Fachartikel von ChannelPartner ist ihr Honorar meist vollständig erfolgsabhängig, oft 3,5 bis 5 % vom Verkaufserlös, und häufig mit einem Mindesthonorar von etwa 50.000 bis 100.000 €. Was gut ist: Ein guter Berater kennt Käufer, die Sie nie finden würden. Er verhandelt härter als Sie, weil es nicht seine Firma ist. Und er nimmt Ihnen Arbeit ab, die Sie neben dem Tagesgeschäft kaum schaffen. Was man wissen sollte: Ein Mindesthonorar in dieser Höhe ist bei einer Firma, die 400.000 € bringen soll, ein großer Teil des Preises. Zum Vergleich: Der Median-Preiswunsch der Inhaber lag laut KfW für Nachfolgen bis 2029 bei 375.000 €. Für viele kleine Firmen lohnt sich ein klassischer M&A-Prozess deshalb nicht. Prüfen Sie vor dem Auftrag, wie viele Verkäufe in Ihrer Größe und Branche der Berater schon gemacht hat, und lassen Sie sich die Honorarregel schriftlich geben. ### Weg drei: der verdeckte Abgleich Der dritte Weg ist jünger. Statt die Firma öffentlich zu zeigen oder einen Berater Käufer anrufen zu lassen, werden beide Seiten zuerst geprüft und dann im Verborgenen zusammengebracht. Das ist der Weg, den wir bei Flipfirma anbieten. So funktioniert es bei uns: Sie legen ein Kurzprofil ohne Namen an. Bevor es in den Abgleich geht, prüfen wir an der amtlichen Statistik, ob man Ihre Firma daraus erraten könnte. Käufer werden auf Identität, Sanktionslisten und Eigenmittel geprüft und legen ein Suchprofil an. Nur wenn Suche und Kurzprofil zusammenpassen, bekommt der Käufer Ihr Kurzprofil vorgeschlagen, und Sie sehen ihn. Beide entscheiden für sich. Namen gibt es erst nach der Zustimmung beider Seiten und der Vertraulichkeitsvereinbarung. Was gut ist: Niemand Ungeprüftes sieht Ihre Firma. Es gibt kein öffentliches Inserat, das ein Wettbewerber zufällig findet. Firmen auf Ihrer Sperrliste bekommen Sie nie vorgeschlagen. Einreichen ist kostenlos und unverbindlich. Was man wissen sollte: Ein verdeckter Abgleich erreicht nur Käufer, die bei uns sind und geprüft wurden. Das sind weniger als die Leser einer großen Börse. Und wir führen keine Verhandlung für Sie. Den Vertrag schließen Sie mit dem Käufer und Ihren eigenen Beratern. Den Kaufpreis halten wir nie. ### Die drei Wege nebeneinander Kosten: Börsen sind oft kostenlos, Berater und Makler kosten einen Anteil am Preis, oft mit Mindesthonorar. Der Abgleich bei uns ist beim Einreichen kostenlos; die Preise für die weiteren Schritte nennen wir, bevor sie anfallen. Reichweite: Börsen erreichen am meisten Leute. Berater erreichen gezielt die Käufer, die sie kennen. Der Abgleich erreicht geprüfte Käufer, deren Suche passt. Vertraulichkeit: Bei Börsen ohne Namen, aber öffentlich. Beim Berater hängt es an ihm und seiner Vertraulichkeitsvereinbarung. Beim Abgleich sieht nur ein passender, geprüfter Käufer das Kurzprofil, und Namen fallen erst nach der Zustimmung beider Seiten. Aufwand für Sie: Bei Börsen tragen Sie ihn selbst, mit Hilfe des Regionalpartners. Beim Berater nimmt er Ihnen viel ab. Beim Abgleich legen Sie Kurzprofil und Sperrliste an, die Prüfung der Käufer übernehmen wir. ### Wann ich welchen Weg nehmen würde Wenn Ihre Firma sehr klein ist, sich niemand an einem Verkauf stört und Sie Zeit haben: eine Börse, am besten mit einem Regionalpartner aus Ihrer Kammer. Wenn Ihre Firma groß genug ist, dass sich ein Honorar von sechsstelliger Höhe trägt, und Sie die Arbeit abgeben wollen: ein M&A-Berater, der Firmen Ihrer Art kennt. Wenn es niemand vorher erfahren darf, weder Mitarbeiter noch Kunden noch Wettbewerber, und Sie nur mit Leuten reden wollen, die geprüft sind: ein verdeckter Abgleich. Die Wege schließen sich übrigens nicht aus. Man kann verdeckt beginnen und einen Berater dazunehmen, sobald ein ernsthafter Käufer da ist. Wie man den prüft, steht in [Käufer prüfen, bevor man redet](https://flipfirma.de/wissen/kaeufer-pruefen-bevor-man-redet). Quellen: - [nexxt-change, Startseite](https://www.nexxt-change.org/), abgerufen am 4. November 2026 - [nexxt-change, Hilfe und häufige Fragen](https://www.nexxt-change.org/DE/Service/Hilfe/inhalt.html), abgerufen am 4. November 2026 - [Gründerplattform: nexxt-change, Unternehmensnachfolger finden oder werden](https://gruenderplattform.de/unternehmensnachfolge/nexxt-change), abgerufen am 4. November 2026 - [DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025 (PDF), 21.07.2025](https://www.dihk.de/resource/blob/163344/195174566635ef655907ea91b0ec327a/dihk-report-unternehmensnachfolge-2025-data.pdf), abgerufen am 4. November 2026 - [DUB.de: Unternehmensbörse für Käufer und Verkäufer](https://www.dub.de/unternehmensboerse/), abgerufen am 4. November 2026 - [ChannelPartner: Welcher M&A-Berater ist der richtige?](https://www.channelpartner.de/article/3896375/welcher-m-und-a-berater-ist-der-richtige.html), abgerufen am 5. November 2026 - [KfW Research, Fokus Volkswirtschaft Nr. 526: Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025, 09.01.2026](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-526-Januar-2026-Nachfolge-Monitoring.pdf), abgerufen am 4. November 2026 ## Letter of Intent beim Firmenverkauf, einfach erklärt Adresse: https://flipfirma.de/wissen/letter-of-intent-einfach-erklaert · 8. November 2026 · Maximilian Günes > Was ein Letter of Intent ist, was drinsteht, was er bindet und was nicht. Antworten auf die Fragen, die Inhaber vor der ersten Absichtserklärung stellen. Irgendwann im Verkauf legt Ihnen der Käufer ein Papier hin, auf dem „Letter of Intent“ steht, oder auf Deutsch „Absichtserklärung“. Viele Inhaber unterschreiben es schnell, weil es nach einem guten Zeichen aussieht. Das ist es auch. Aber es lohnt sich, vorher zu wissen, was man da unterschreibt. Hier die Fragen, die am häufigsten kommen. Vorweg: Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Einen Letter of Intent lassen Sie immer von Ihrem Anwalt lesen. ### Was ist ein Letter of Intent? Eine schriftliche Erklärung, dass beide Seiten den Kauf ernsthaft wollen und zu welchen Eckpunkten. Er steht zwischen den ersten Gesprächen und dem Kaufvertrag. Meist kommt er, nachdem der Käufer die wichtigsten Zahlen gesehen hat, aber bevor er die Firma im Detail prüft. Oft heißt er auch LOI, Term Sheet oder Memorandum of Understanding. Gemeint ist im Kern dasselbe. ### Wozu braucht man ihn überhaupt? Weil die nächste Phase teuer wird. Der Käufer prüft die Firma gründlich, die sogenannte Due Diligence, und bezahlt dafür Steuerberater, Anwälte und manchmal Gutachter. Das macht er nur, wenn er weiß, dass Sie nicht parallel mit drei anderen verhandeln und dass man sich über den Preis grundsätzlich einig ist. Für Sie ist der LOI auch nützlich. Er zwingt den Käufer, sich festzulegen. Was er im LOI schreibt, muss er später begründen, wenn er davon abweicht. ### Was steht drin? Typisch sind diese Punkte: - Was gekauft wird: die Anteile an der Firma oder einzelne Teile wie Maschinen, Kunden und Mitarbeiter. - Der Preis oder eine Spanne, und wie er bezahlt wird: auf einmal, in Raten, teilweise später abhängig vom Erfolg. - Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, etwa die Finanzierung durch die Bank oder ein zufriedenstellendes Ergebnis der Prüfung. - Was der Käufer prüfen will und in welchem Zeitraum. - Ob Sie nach dem Verkauf noch eine Zeit lang mitarbeiten. - Der Zeitplan bis zur Unterschrift. - Vertraulichkeit, Exklusivität und wer welche Kosten trägt. ### Ist ein LOI bindend? Im Großen und Ganzen nicht, und das ist gewollt. Die meisten LOIs sagen ausdrücklich, dass keine Seite verpflichtet ist, den Kaufvertrag tatsächlich zu schließen. Beide können also noch aussteigen. Bindend sind meistens einzelne Teile, die ausdrücklich so bezeichnet werden. Typisch sind die Vertraulichkeit, die Exklusivität, die Kostenregel, das anwendbare Recht und der Gerichtsstand. Bei einer GmbH kommt noch etwas hinzu. Die Abtretung von GmbH-Anteilen braucht einen notariell beurkundeten Vertrag, und schon die Verpflichtung, Anteile abzutreten, braucht diese Form (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Ein einfach unterschriebener LOI kann Sie also nicht wirksam verpflichten, Ihre Anteile zu verkaufen. Das ist ein Grund mehr, warum die meisten LOIs bewusst unverbindlich formuliert sind. ### Was heißt Exklusivität? Dass Sie für eine bestimmte Zeit nicht mit anderen Käufern verhandeln. Das ist der Preis, den Sie für die Ernsthaftigkeit des Käufers zahlen. Achten Sie auf die Dauer. Eine Exklusivität ohne Ende oder über viele Monate bindet Sie, ohne dass der Käufer etwas tun muss. Besser ist eine feste Frist, nach der sie automatisch endet, wenn bis dahin kein Vertrag vorliegt. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt darüber, welche Frist zu Ihrem Fall passt. ### Darf ich nach dem LOI noch Nein sagen? In aller Regel ja, wenn der LOI unverbindlich formuliert ist. Aber nicht folgenlos. Wer lange verhandelt und dann ohne Grund aussteigt, kann im Einzelfall für die Kosten der anderen Seite haften, denn schon mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen entstehen Pflichten gegenüber der anderen Seite (§ 311 Abs. 2 BGB). Wie hoch dieses Risiko in Ihrem Fall ist, kann nur Ihr Anwalt sagen. Praktisch wichtiger ist etwas anderes: Ein abgebrochener Verkauf kostet Zeit und Kraft. Unterschreiben Sie deshalb nur einen LOI, hinter dem Sie wirklich stehen. ### Was sind die häufigsten Fehler? Drei lassen sich leicht vermeiden. Der Preis steht drin, aber nicht, worauf er sich bezieht. Ein Preis „für die Firma“ ist etwas anderes als ein Preis für die Anteile nach Abzug der Schulden. Klären Sie das im LOI. Die Bedingungen sind zu weich. „Vorbehaltlich einer zufriedenstellenden Prüfung“ lässt dem Käufer jeden Ausweg. Fragen Sie, was genau er prüfen will. Die Exklusivität ist zu lang. Siehe oben. ### Wann kommt der LOI bei Flipfirma? Nach der beidseitigen Zustimmung, und erst nach Ihren Zahlen. Vorher kennen sich Käufer und Verkäufer gar nicht. Bei uns prüfen wir beide Seiten, bringen sie verdeckt zusammen, und erst wenn beide zugestimmt haben und der Käufer die Vertraulichkeitsvereinbarung angenommen hat, sehen sie die Namen. Dann öffnen Sie dem Käufer im Datenraum Ihre Unterlagen. Sobald er Ihre Jahresabschlüsse oder Ihre BWA sieht, kann er dort die Finanzierungszusage seiner Bank hochladen und Ihnen eine Absichtserklärung senden, mit einer Vorlage, die er selbst ausfüllt: Preis oder Spanne, Struktur, Finanzierung, Exklusivität, Übergabe, Bedingungen und wie lange sie gilt. Darüber steht „Entwurf, keine Rechtsberatung, vor Unterzeichnung prüfen lassen“, und bindend ist darin nichts. Sie lesen sie, bestätigen den Empfang oder fragen nach. Unterschrift, Exklusivität und Kaufvertrag regeln Sie und der Käufer mit Ihren eigenen Beratern, nicht wir. Wie das für Käufer abläuft, steht in den [vier Schritten für Käufer](https://flipfirma.de/firma-kaufen#ablauf). Wenn Sie vorher wissen wollen, welche Wege es überhaupt gibt, einen Käufer zu finden, lesen Sie unseren [Vergleich der drei Wege](https://flipfirma.de/wissen/boerse-berater-oder-verdeckter-abgleich). Quellen: - [§ 15 GmbHG, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__15.html), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 311 BGB, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311.html), abgerufen am 4. November 2026 ## Der Datenraum beim Firmenverkauf: was reingehört und wann Adresse: https://flipfirma.de/wissen/datenraum-was-rein-gehoert · 8. November 2026 · Maximilian Günes > Welche Unterlagen ein Käufer sehen will, in welcher Reihenfolge Sie sie freigeben und was nicht in den Datenraum gehört. Mit den Listen von KfW und IHK. Ein Datenraum ist nichts anderes als ein Ordner, in dem der Käufer die Unterlagen Ihrer Firma liest. Früher war das ein echter Raum beim Notar oder Anwalt, mit Aktenordnern und Kaffee. Heute ist es fast immer ein geschützter Bereich im Netz. Der Datenraum entscheidet mit darüber, wie schnell ein Verkauf geht und wie viel Vertrauen der Käufer hat. Ein ordentlicher Datenraum sagt: Hier ist nichts versteckt. Ein chaotischer sagt das Gegenteil, auch wenn es nicht stimmt. Zwei Fragen sind wichtig. Was gehört hinein? Und wann darf der Käufer was sehen? ### Wann: nicht alles auf einmal Der häufigste Fehler ist, zu früh zu viel zu zeigen. Ihre Kundenliste, Ihre Gehälter und Ihre Verträge sind das Wertvollste, was Sie haben. Ein Interessent, der am Ende nicht kauft, kennt sie dann trotzdem. Deshalb geht man in Stufen vor. Am Anfang, vor dem Namen, sieht der Käufer nur ein Kurzprofil: Branche, Region, Größe, Preisband, Grund und Zeitpunkt. Keine Unterlagen. Nach der Vertraulichkeitsvereinbarung und dem Namen kommt ein kurzes Exposé mit den wichtigsten Zahlen. Umsatz und Ergebnis der letzten Jahre, die Zahl der Mitarbeiter, was die Firma macht und für wen. Damit kann der Käufer entscheiden, ob er ein Angebot macht. Nach dem Letter of Intent, also wenn beide den Kauf ernsthaft wollen, öffnen Sie den eigentlichen Datenraum. Jetzt prüft der Käufer gründlich. Was im LOI steht und warum er davor kommt, erklären wir in [Letter of Intent einfach erklärt](https://flipfirma.de/wissen/letter-of-intent-einfach-erklaert). Ganz am Ende, kurz vor dem Vertrag, kommen die Dinge, die man wirklich erst dann zeigt: Namen von Kunden und Schlüsselmitarbeitern, wenn der Käufer sie für seine Entscheidung braucht. ### Was: die Unterlagen, nach denen gefragt wird Was ein Käufer sehen will, ist erstaunlich gleich. Die KfW listet in ihrer Checkliste zur Risikoprüfung auf, was sie bei einer Übernahme sehen will, wenn sie mitfinanziert. Die IHKs haben Checklisten für Übergeber und für Nachfolger, die Gründerplattform eine für den Unternehmenskauf. Aus diesen Listen ergibt sich ungefähr dieses Bild. #### Finanzen Jahresabschlüsse der letzten Jahre, die KfW fragt nach zwei. Eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, denn ist der letzte Abschluss älter als ein paar Monate, will der Käufer das laufende Jahr sehen. Eine Aufstellung, was davon Ihr Gehalt ist, was einmalig war und was private Kosten sind. Und, falls es eine gibt, die Planung für die nächsten zwei Jahre. Die Bank des Käufers rechnet damit, ob Zins und Tilgung aus dem Ertrag kommen. #### Rechtliches Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste, wenn es eine GmbH ist. Die Steuerbescheide und der Bericht der letzten Betriebsprüfung. Bescheinigungen von Finanzamt, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft, dass nichts offen ist. Genehmigungen und Erlaubnisse, die der Betrieb braucht. Marken und Schutzrechte. Und eine ehrliche Liste offener Gewährleistungen oder Streitfälle. #### Verträge Die wichtigsten Kunden- und Rahmenverträge, Liefer- und Bezugsverträge, Kredit-, Leasing- und Bürgschaftsverträge, die Versicherungen und der Miet- oder Pachtvertrag für die Räume. Achten Sie besonders auf Klauseln, die bei einem Inhaberwechsel greifen. Der Käufer wird sie finden. #### Personal Eine Personalübersicht ohne Namen: Funktion, Alter, Betriebszugehörigkeit und Gehalt. Arbeitsverträge mit Sonderregeln wie Altersversorgung, Firmenwagen oder Sonderzahlungen. Betriebsvereinbarungen, wenn es einen Betriebsrat gibt. Pensionszusagen. Und eine Beschreibung, wer welches Wissen trägt, ebenfalls ohne Namen. #### Kunden und Markt Die Kundenstruktur ohne Namen: Welchen Anteil am Umsatz machen die größten Kunden? Die KfW fragt ausdrücklich nach solchen Abhängigkeiten. Dasselbe für Lieferanten. Und der aktuelle Auftragsbestand. #### Anlagen Ein Anlagenverzeichnis mit Alter und Zustand der Maschinen, Fahrzeuge und IT. Die letzte Inventur, wenn es ein Lager gibt. ### Was nicht hineingehört Mindestens so wichtig ist, was draußen bleibt. Personaldaten mit Namen haben im Datenraum nichts zu suchen, solange der Käufer nicht wirklich kauft. Eine anonyme Übersicht reicht für die Prüfung. Wie Sie mit personenbezogenen Daten im Verkauf umgehen dürfen, klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Anwalt. Kundennamen und Konditionen einzelner Kunden kommen spät, oft erst kurz vor der Unterschrift. Für die Prüfung genügen Anteile und Laufzeiten. Private Unterlagen, die nichts mit der Firma zu tun haben, gehören nie hinein. Auch nicht aus Versehen in einem gescannten Ordner. ### Wie man ihn ordentlich führt Ein paar Regeln, die viel Ärger sparen. Geben Sie jedem Dokument einen klaren Namen und ein Datum. „Jahresabschluss 2025“ statt „Scan_0034“. Ordnen Sie nach den Gruppen oben. Der Käufer und seine Berater suchen nach ihnen. Notieren Sie, wer wann was geöffnet hat. Gute Datenräume tun das automatisch. Und fangen Sie früh an. Wer die Unterlagen erst sammelt, wenn der Käufer fragt, verliert Wochen, und der Käufer fragt sich, warum es so lange dauert. ### Wie das bei Flipfirma läuft Bei uns gibt es einen Datenraum für jede Firma. Sie laden die Unterlagen hoch, wann es Ihnen passt, und jedes Dokument ist einer der Gruppen oben zugeordnet. Hochgeladene Unterlagen bleiben geschlossen. Ein Käufer sieht sie erst nach der beidseitigen Zustimmung, der Vertraulichkeitsvereinbarung und wenn Sie sie für ihn öffnen. Vorher sieht er nur Ihr anonymes Kurzprofil. Wenn Sie den Datenraum Schritt für Schritt vorbereiten wollen, passt unsere [Checkliste für die 12 Monate vor dem Verkauf](https://flipfirma.de/wissen/checkliste-12-monate-vor-dem-verkauf) dazu. Quellen: - [KfW: Checkliste für die Unterlagen zur Risikoprüfung](https://www.kfw.de/microsites/Microsite/static/checklisten/Checkliste-Risikopruefung.html), abgerufen am 4. November 2026 - [IHK Chemnitz: Checkliste für Übergeber](https://www.ihk.de/chemnitz/starthilfe/unternehmensnachfolge/checkliste-fuer-uebergeber-4799720), abgerufen am 4. November 2026 - [IHK Aschaffenburg, mit Genehmigung der IHK München: Checkliste für Nachfolger (Merkblatt)](https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/3730908/4affb8ff87da897ea582041bcba10748/checkliste-fuer-nachfolger-data.pdf), abgerufen am 4. November 2026 - [Gründerplattform, mit Unterstützung der KfW: Checkliste Unternehmenskauf](https://gruenderplattform.de/unternehmensnachfolge/checkliste-unternehmenskauf), abgerufen am 4. November 2026 ## Steuern beim Firmenverkauf ab 55: Freibetrag und ermäßigter Steuersatz Adresse: https://flipfirma.de/wissen/steuern-beim-firmenverkauf-ab-55 · 8. November 2026 · Maximilian Günes > Wer ab 55 seinen Betrieb verkauft, kann einen Freibetrag bis 45.000 € und einen ermäßigten Steuersatz nutzen, je einmal im Leben: §§ 16 und 34 EStG. Vom Kaufpreis bleibt nicht alles bei Ihnen. Auf den Gewinn aus dem Verkauf zahlen Sie Einkommensteuer. Wer 55 oder älter ist, bekommt dabei zwei Vergünstigungen, die viel Geld ausmachen können. Beide gibt es nur einmal im Leben, und beide nur auf Antrag. Deshalb lohnt es sich, sie zu kennen, bevor man verkauft. Wichtig vorab: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. Er beschreibt, was im Gesetz steht. Was davon in Ihrem Fall gilt und wie viel es ausmacht, rechnet Ihr Steuerberater aus. Bitte tun Sie das vor dem Verkauf, nicht danach. ### Für wen das gilt Die beiden Vergünstigungen gelten für den Verkauf eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einer Personengesellschaft, also zum Beispiel Ihres Einzelunternehmens oder Ihres Anteils an einer KG. Das regelt § 16 EStG. Voraussetzung ist, dass Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig sind. Für den Verkauf von GmbH-Anteilen gelten andere Regeln. Dazu unten mehr. ### Vergünstigung eins: der Freibetrag Auf Antrag wird der Veräußerungsgewinn nur besteuert, soweit er 45.000 € übersteigt. So steht es in § 16 Abs. 4 EStG. Der Haken: Der Freibetrag schmilzt ab. Er verringert sich um den Betrag, um den Ihr Gewinn 136.000 € übersteigt. Bei einem Gewinn von 181.000 € ist er also ganz weg. Zwei Rechenbeispiele mit runden Zahlen: - Ihr Veräußerungsgewinn beträgt 120.000 €. Er liegt unter 136.000 €, Sie bekommen den vollen Freibetrag. Zu versteuern sind 75.000 €. - Ihr Gewinn beträgt 150.000 €. Er liegt 14.000 € über der Grenze, der Freibetrag sinkt auf 31.000 €. Zu versteuern sind 119.000 €. Der Freibetrag hilft also vor allem bei kleineren Verkäufen. Und er wird nur einmal gewährt. Wer ihn für einen kleinen Teilbetrieb verbraucht, hat ihn für den großen Verkauf später nicht mehr. Was ist eigentlich der Veräußerungsgewinn? Vereinfacht der Kaufpreis minus Verkaufskosten minus dem Buchwert dessen, was Sie verkaufen. Ist Ihre Firma seit Jahren abgeschrieben, kann der Gewinn fast so hoch sein wie der Preis. ### Vergünstigung zwei: der ermäßigte Steuersatz Die zweite Vergünstigung ist meistens die wertvollere. Nach § 34 Abs. 3 EStG kann der Veräußerungsgewinn auf Antrag mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden. Dieser beträgt 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich für Ihr gesamtes Einkommen ergeben würde, mindestens aber 14 %. Er gilt für Gewinne bis insgesamt 5 Millionen €. Was darüber liegt, wird normal besteuert. Auch hier gilt: nur einmal im Leben, und nur für einen Veräußerungsgewinn, wenn Sie in einem Jahr mehrere haben. Und auch hier: ab 55 oder bei dauernder Berufsunfähigkeit. Was heißt das praktisch? Liegt Ihr durchschnittlicher Steuersatz in dem Jahr bei, sagen wir, 40 %, dann zahlen Sie auf den begünstigten Gewinn nur 56 % davon, also 22,4 %. Das ist ein Beispiel, kein Rat; Ihr Durchschnittssatz hängt von Ihrem ganzen Einkommen ab, und dazu kommt gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag. Freibetrag und ermäßigter Steuersatz lassen sich kombinieren. Der Freibetrag mindert den Gewinn, auf den Rest kommt der ermäßigte Satz. ### Wer jünger ist: die Fünftelregelung Wer noch nicht 55 ist, hat trotzdem eine Erleichterung. Veräußerungsgewinne zählen als außerordentliche Einkünfte, und für sie gilt die sogenannte Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG). Die Steuer wird so berechnet, als wäre der Gewinn auf fünf Jahre verteilt. Das mildert die Progression, ist aber meist deutlich weniger wert als der ermäßigte Satz ab 55. ### Und bei GmbH-Anteilen? Verkaufen Sie Anteile an einer GmbH und waren Sie in den letzten fünf Jahren mit mindestens 1 % beteiligt, gehört der Gewinn ebenfalls zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 17 EStG). Er unterliegt aber dem Teileinkünfteverfahren: 40 % sind steuerfrei, 60 % werden besteuert (§ 3 Nr. 40 EStG). Der ermäßigte Steuersatz nach § 34 gilt für diese Gewinne nicht. Es gibt einen eigenen, kleinen Freibetrag von 9.060 €, der ab einem Gewinn von 36.100 € abschmilzt, jeweils anteilig nach der Höhe Ihrer Beteiligung (§ 17 Abs. 3 EStG). Bei den meisten Verkäufen spielt er keine Rolle mehr. Ob Sie Ihre Firma als Ganzes oder Ihre Anteile verkaufen, hat also steuerlich große Folgen, für Sie und für den Käufer. Das ist einer der Punkte, die Sie früh mit Ihrem Steuerberater klären sollten. ### Was Sie vor dem Verkauf tun sollten Lassen Sie sich ausrechnen, was netto bleibt. Und zwar für Ihren konkreten Fall, mit Ihrem Einkommen im Verkaufsjahr. Prüfen Sie den Zeitpunkt. Wenn Sie kurz vor Ihrem 55. Geburtstag stehen, kann es viel ausmachen, ob der Verkauf ein paar Monate früher oder später wirksam wird. Überlegen Sie, ob Sie die Vergünstigung schon einmal genutzt haben. Sie gibt es nur einmal. Und denken Sie an den Antrag. Beide Vergünstigungen gibt es nicht automatisch. Wie Sie die Zahlen für den Verkauf insgesamt vorbereiten, steht in unserer [Checkliste für die 12 Monate vor dem Verkauf](https://flipfirma.de/wissen/checkliste-12-monate-vor-dem-verkauf). Und was Ihre Firma ungefähr bringen könnte, in [Was ist meine Firma wert?](https://flipfirma.de/wissen/was-ist-meine-firma-wert) Quellen: - [§ 16 EStG, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 34 EStG, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 17 EStG, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__17.html), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 3 EStG, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html), abgerufen am 4. November 2026 ## Mitarbeiter als Nachfolger: wann ein Management-Buy-out klappt Adresse: https://flipfirma.de/wissen/mitarbeiter-als-nachfolger · 8. November 2026 · Maximilian Günes > Ein Mitarbeiter übernimmt die Firma: wie oft das vorkommt, woran es scheitert und wie die Finanzierung mit KfW und Bürgschaftsbank aussehen kann. Der beste Käufer sitzt manchmal schon im Büro nebenan. Er kennt die Kunden, die Maschinen und die Leute. Er weiß, was die Firma kann und was nicht. Und er will, dass sie weiterläuft. Trotzdem scheitern viele dieser Übergaben, bevor sie richtig angefangen haben. Meistens am Geld, manchmal am Gespräch, das nie geführt wird. ### Wie oft das vorkommt Öfter, als viele denken. Im Nachfolge-Monitoring der KfW vom Januar 2026 sagen 28 % der Inhaber, die eine Nachfolge planen, dass sie sich Beschäftigte als Nachfolger wünschen, 24 % nennen Miteigentümer. Mehrfachnennungen waren möglich. Nach einer Auswertung mehrerer Studien durch das IfM Bonn gehen 17 % der Übergaben tatsächlich an Beschäftigte. Der DIHK schreibt, dass ein Fünftel der Inhaber, die sich bei den IHKs beraten lassen, an Mitarbeitende übergeben will. Im Handwerk sieht es ähnlich aus. Bei einer Umfrage der Handwerkskammer Dortmund vom Frühjahr 2026 nannten 18 % der Betriebe, die ihren Nachfolger schon festgelegt haben, Mitarbeitende. Zwei Begriffe hört man in diesem Zusammenhang oft. Management-Buy-out, kurz MBO, heißt: Leute aus der Firma kaufen sie. Management-Buy-in, kurz MBI, heißt: Eine Führungskraft von außen kauft sich ein. Hier geht es vor allem um den ersten Fall. ### Warum es oft nicht klappt #### Das Geld Das ist der häufigste Grund. Ein Mitarbeiter hat selten ein paar hunderttausend Euro auf dem Konto. Der DIHK berichtet, dass vier von zehn Übernahme-Interessenten, die sich bei den IHKs beraten lassen, Probleme mit der Finanzierung haben. Das heißt aber nicht, dass es nicht geht. Es heißt, dass man die Finanzierung anders bauen muss. #### Das Gespräch, das nie stattfindet Viele Inhaber trauen sich nicht, ihre Mitarbeiter zu fragen. Sie fürchten, dass die Frage Unruhe stiftet oder dass ein Nein das Verhältnis belastet. Umgekehrt trauen sich viele Mitarbeiter nicht, von sich aus zu fragen. Also fragt niemand. #### Die Rolle Ein guter Werkstattleiter ist nicht automatisch ein guter Unternehmer. Wer eine Firma kauft, trägt plötzlich das Risiko, verhandelt mit der Bank, macht die Preise und entlässt im Zweifel auch Leute. Manche wollen das, manche merken erst im Prozess, dass sie es nicht wollen. #### Der Preis Ein Mitarbeiter kennt die Firma von innen. Er weiß, wo die Probleme liegen. Er wird keinen Preis zahlen, der auf einer schönen Präsentation beruht. Das ist ehrlich, aber für Inhaber manchmal schmerzhaft. ### Wie die Finanzierung aussehen kann Fast jede Übernahme durch Mitarbeiter ist eine Mischung aus mehreren Bausteinen. Eigenmittel des Käufers. Auch wenn es wenig ist, die Bank will sehen, dass er selbst etwas riskiert. Ein Förderkredit. Die KfW bietet für Übernahmen den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge mit bis zu 500.000 € je Antragsteller. Er trägt höchstens 35 % der förderfähigen Kosten, läuft bis zu 15 Jahre und hat bis zu fünf tilgungsfreie Jahre. Die Bürgschaftsbank stellt die Hausbank dabei zu 100 % von der Haftung frei, Sicherheiten verlangt sie dafür nicht; der Käufer haftet persönlich. Für kleinere Übernahmen gibt es das ERP-Gründerkredit StartGeld mit bis zu 200.000 €. Eine Bürgschaft für den Bankkredit. Die Bürgschaftsbanken der Länder verbürgen Kredite für Nachfolgen bis zu 2 Millionen €. Die Summe aus dem ERP-Förderkredit kommt laut Faktenblatt der Bürgschaftsbanken noch obendrauf. Ein Verkäuferdarlehen. Sie als Inhaber lassen einen Teil des Kaufpreises in der Firma und bekommen ihn über einige Jahre zurück, mit Zinsen. Das ist für Mitarbeiter oft der entscheidende Baustein. Und es zeigt der Bank, dass Sie an die Firma glauben. Ein Teilverkauf in Stufen. Der Mitarbeiter kauft zuerst einen Teil, etwa ein Viertel oder ein Drittel, und den Rest einige Jahre später. So wächst er in die Rolle hinein, und Sie bleiben noch eine Weile beteiligt. Welche Mischung passt, hängt vom Preis, vom Ertrag und vom Käufer ab. Die Bank rechnet am Ende, ob Zins und Tilgung aus dem Gewinn der Firma bezahlt werden können. Das ist allgemeine Information, keine Finanzierungs- oder Steuerberatung. ### Wie man es anspricht Mein Rat ist einfach: früh und unter vier Augen. Nicht mit einem Angebot, sondern mit einer Frage. „Könnten Sie sich vorstellen, die Firma eines Tages zu übernehmen?“ Geben Sie Zeit für die Antwort. Wer überrascht wird, sagt schnell Nein, oder schnell Ja und meint es nicht. Wenn die Antwort Ja ist, reden Sie als Nächstes über Geld, nicht über Gefühle. Wie viel Eigenkapital ist da? Würde der Partner mitziehen? Ein offenes Gespräch mit der Hausbank des Mitarbeiters klärt früh, ob es grundsätzlich geht. Und wenn die Antwort Nein ist: Dann wissen Sie es und können anders suchen. Respektieren Sie es, und machen Sie keine zweite Runde mit mehr Druck. ### Was sich für die anderen Mitarbeiter ändert Übernimmt ein Mitarbeiter den Betrieb als Ganzes oder einen Betriebsteil, also nicht nur Anteile an einer GmbH, gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf ihn über. Die Belegschaft muss vorher in Textform unterrichtet werden. Bei einem Anteilskauf bleibt die GmbH Arbeitgeber. In beiden Fällen gilt: Sagen Sie es den anderen selbst und früh genug, gemeinsam mit dem Nachfolger. ### Und wenn es intern niemanden gibt? Dann suchen Sie extern, und zwar so, dass Ihre Mitarbeiter es nicht vorher erfahren. Wie das geht, beschreiben wir in [Firma verkaufen, ohne dass es die Belegschaft vorher erfährt](https://flipfirma.de/wissen/firma-verkaufen-ohne-dass-es-die-belegschaft-erfaehrt). Bei Flipfirma prüfen wir externe Käufer auf Identität, Sanktionslisten und Eigenmittel, bevor sie Ihr anonymes Kurzprofil sehen. Und Ihr interner Kandidat kann sich parallel genauso prüfen lassen wie jeder andere Käufer. Quellen: - [KfW Research, Fokus Volkswirtschaft Nr. 526: Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025, 09.01.2026](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-526-Januar-2026-Nachfolge-Monitoring.pdf), abgerufen am 4. November 2026 - [IfM Bonn, Daten und Fakten Nr. 37: Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2026 bis 2030, November 2025](https://epflicht.ulb.uni-bonn.de/download/pdf/806166), abgerufen am 4. November 2026 - [DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025](https://www.dihk.de/de/newsroom/unternehmensnachfolge-report-2025-157794), abgerufen am 4. November 2026 - [DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025 (PDF), 21.07.2025](https://www.dihk.de/resource/blob/163344/195174566635ef655907ea91b0ec327a/dihk-report-unternehmensnachfolge-2025-data.pdf), abgerufen am 4. November 2026 - [HWK Dortmund, Pressedienst: Jeder dritte Handwerksbetrieb steht in den nächsten fünf Jahren zur Übergabe an, 28.04.2026](https://www.hwk-do.de/wp-content/uploads/2026/04/HWK-Pressedienst-15-Konjunktur-Fruehjahr-2026_Sonderumfrage-Betriebsnachfolge-im-Handwerk.pdf), abgerufen am 4. November 2026 - [KfW: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCndung-und-Nachfolge/F%C3%B6rderprodukte/ERP-F%C3%B6rderkredit-Gr%C3%BCndung-und-Nachfolge-(077)/), abgerufen am 4. November 2026 - [KfW: Merkblatt ERP-Gründerkredit – StartGeld (067), Stand 18.06.2026](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000002258_M_067_StartGeld.pdf), abgerufen am 4. November 2026 - [Deutsche Bürgschaftsbanken: Faktenblatt ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge, Stand 29.01.2026](https://kapital.ermoeglicher.de/media/documents/ERP-FGN_Faktenblatt.pdf), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 613a BGB, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html), abgerufen am 4. November 2026 ## Nachfolge im Handwerk: Meisterpflicht, Kammern und was anders ist Adresse: https://flipfirma.de/wissen/nachfolge-im-handwerk · 8. November 2026 · Maximilian Günes > Wer einen Handwerksbetrieb übernimmt, braucht oft einen Meister als Betriebsleiter. Was die Handwerksordnung verlangt und welche Wege es ohne Meister gibt. Einen Handwerksbetrieb zu verkaufen ist in vielem wie jeder andere Firmenverkauf. In einem Punkt nicht: Bei vielen Gewerken darf nicht jeder den Betrieb führen. Wer das nicht früh bedenkt, findet einen Käufer, der zahlen will, aber nicht darf. Der Bedarf ist groß. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks zählte Ende 2025 gut eine Million Handwerksbetriebe mit rund 6,2 Millionen Beschäftigten. Mindestens 125.000 Familienbetriebe suchen nach Angaben des ZDH in den nächsten fünf Jahren eine Nachfolge. In einer Umfrage der Handwerkskammer Dortmund vom Frühjahr 2026 gab jeder dritte Betrieb an, in den nächsten fünf Jahren übergeben zu wollen, 14 % schon in den nächsten zwei. Die größte Hürde war für 55 % die Suche nach einem Nachfolger. ### Wer einen Handwerksbetrieb führen darf Die Handwerksordnung unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken. Die zulassungspflichtigen stehen in Anlage A, zurzeit 53 Gewerbe, vom Maurer und Betonbauer bis zum Orgel- und Harmoniumbauer. Darunter sind zum Beispiel Elektrotechniker, Installateur und Heizungsbauer, Dachdecker, Tischler, Kraftfahrzeugtechniker, Bäcker und Friseure. Ein zulassungspflichtiges Handwerk dürfen selbstständig nur Betriebe ausüben, die in der Handwerksrolle eingetragen sind (§ 1 HwO). Eingetragen wird der Inhaber, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllt (§ 7 HwO). Das ist meistens die bestandene Meisterprüfung in diesem oder einem verwandten Handwerk. Gleichgestellt sind bestimmte Ingenieur- und andere Abschlüsse. Umgangssprachlich heißt das Meisterpflicht. Im Gesetz steht das Wort nicht, aber der Gedanke ist derselbe. ### Was das für den Verkauf heißt Der Käufer muss nicht selbst Meister sein. Entscheidend ist, dass der Betrieb einen Betriebsleiter hat, der die Voraussetzungen erfüllt. Das kann der Käufer sein, ein angestellter Meister oder, was oft am einfachsten ist, ein Meister, der schon im Betrieb arbeitet. Damit haben Sie drei Arten von Käufern: Der Käufer ist selbst Meister im Gewerk. Dann ist die Frage geklärt. Der Käufer ist kein Meister, aber es gibt einen Meister im Betrieb, der bleibt. Dann hängt der Kauf an dieser einen Person. Der Käufer wird wissen wollen, ob sie bleibt, und sie wird es vor dem Abschluss erfahren müssen. Der Käufer ist kein Meister, und im Betrieb gibt es keinen. Dann muss er einen einstellen, bevor er übernimmt. Das kostet Zeit und Geld, und gute Meister sind schwer zu finden. Für Sie als Verkäufer heißt das: Schreiben Sie in Ihr Kurzprofil, ob ein Meister im Betrieb ist und ob er bleiben würde, ohne ihn zu nennen. Für viele Käufer ist das die wichtigste Information überhaupt. ### Wege ohne Meisterbrief Es gibt Ausnahmen, die man kennen sollte. #### Die Ausübungsberechtigung für erfahrene Gesellen Wer die Gesellenprüfung bestanden hat und insgesamt sechs Jahre im Handwerk tätig war, davon vier Jahre in leitender Stellung, kann eine Ausübungsberechtigung bekommen (§ 7b HwO). Leitend heißt mit eigenverantwortlichen Entscheidungsbefugnissen. Den Antrag stellt man bei der zuständigen Behörde, die Handwerkskammer wird angehört. Umgangssprachlich heißt das Altgesellenregelung. Ausgenommen sind das Schornsteinfegerhandwerk und die Gesundheitshandwerke, vom Augenoptiker bis zum Zahntechniker. Für eine Übernahme durch einen langjährigen Mitarbeiter ist das oft der entscheidende Weg. Ein Geselle, der seit Jahren die Baustellen leitet, kann damit den Betrieb übernehmen, auch ohne Meisterbrief. Wie Übernahmen durch Mitarbeiter insgesamt laufen, beschreiben wir in [Mitarbeiter als Nachfolger](https://flipfirma.de/wissen/mitarbeiter-als-nachfolger). #### Der Todesfall Stirbt der Inhaber, dürfen Ehegatte, Lebenspartner oder Erben den Betrieb weiterführen, auch ohne selbst die Voraussetzungen zu erfüllen. Sie müssen aber unverzüglich einen Betriebsleiter einsetzen, der sie erfüllt (§ 4 HwO). In Härtefällen kann die Handwerkskammer eine Frist setzen. Das ist kein Weg für einen geplanten Verkauf, aber ein Grund mehr, die Nachfolge zu regeln, solange man es selbst kann. Das alles ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Gewerk gilt, sagt Ihnen Ihre Handwerkskammer. ### Was die Kammern anbieten Die Handwerkskammern sind bei der Nachfolge die erste Adresse, und vieles davon kostet wenig oder nichts. Der ZDH nennt rund 900 Betriebsberater in den Kammern und Fachverbänden, die zusammen fast 100.000 Beratungen im Jahr machen, etwa ein Drittel davon zu Gründung und Übernahme. Dazu kommen Betriebsbörsen der Kammern, Mediatoren, wenn es in der Familie oder zwischen Inhaber und Nachfolger hakt, und ein eigener Bewertungsstandard für Handwerksbetriebe. Auch nexxt-change, die bundesweite Nachfolgebörse, arbeitet mit den Handwerkskammern als Regionalpartnern. Wie sich Börsen, Berater und ein verdeckter Abgleich unterscheiden, haben wir in [diesem Vergleich](https://flipfirma.de/wissen/boerse-berater-oder-verdeckter-abgleich) aufgeschrieben. ### Was im Handwerk sonst anders ist Die Firma hängt oft stark am Inhaber. Kunden rufen den Chef an, nicht die Firma. Das drückt den Preis, wenn es so bleibt. Arbeiten Sie daran, dass Kunden auch einen zweiten Ansprechpartner kennen. Die Zahlen sind oft schlichter. Viele kleine Betriebe haben keinen geprüften Jahresabschluss, sondern eine Einnahmenüberschussrechnung. Das ist kein Problem, aber der Käufer und seine Bank wollen sie sauber sehen. Und der Kaufpreis ist oft kleiner, als Inhaber hoffen. Die DUB, eine private Unternehmensbörse, veröffentlicht vierteljährlich die Multiplikatoren, die M&A-Berater ansetzen. Für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe nennt sie im dritten Quartal 2026 bei Firmen unter 5 Millionen € Umsatz das 3,7- bis 5,0-fache des EBITDA. Wie man damit rechnet, steht in [Was ist meine Firma wert?](https://flipfirma.de/wissen/was-ist-meine-firma-wert) ### Was Sie jetzt tun können Fragen Sie sich zuerst: Wer im Betrieb erfüllt heute die Voraussetzungen, um ihn zu leiten? Wenn das nur Sie sind, ist das die wichtigste Baustelle vor dem Verkauf. Sprechen Sie dann mit Ihrer Handwerkskammer. Die Beratung dort ist ein guter Anfang. Und wenn Sie einen Käufer suchen wollen, ohne dass Ihre Kunden und Mitarbeiter es vorher erfahren: Bei Flipfirma legen Sie ein anonymes Kurzprofil an, und nur geprüfte Käufer mit passender Suche bekommen es zu sehen. Quellen: - [ZDH: Wirtschaftlicher Stellenwert des Handwerks 2025, Stand Juni 2026](https://www.zdh.de/daten-und-fakten/kennzahlen-des-handwerks/wirtschaftlicher-stellenwert-des-handwerks-2025/), abgerufen am 4. November 2026 - [ZDH: Betriebsnachfolge](https://www.zdh.de/fachbereiche/gewerbefoerderung/betriebsnachfolge/), abgerufen am 4. November 2026 - [HWK Dortmund, Pressedienst: Jeder dritte Handwerksbetrieb steht in den nächsten fünf Jahren zur Übergabe an, 28.04.2026](https://www.hwk-do.de/wp-content/uploads/2026/04/HWK-Pressedienst-15-Konjunktur-Fruehjahr-2026_Sonderumfrage-Betriebsnachfolge-im-Handwerk.pdf), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 1 HwO, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__1.html), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 4 HwO, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__4.html), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 7 HwO, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__7.html), abgerufen am 4. November 2026 - [§ 7b HwO, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__7b.html), abgerufen am 4. November 2026 - [Anlage A zur Handwerksordnung, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a.html), abgerufen am 4. November 2026 - [nexxt-change, Startseite](https://www.nexxt-change.org/), abgerufen am 4. November 2026 - [DUB KMU Multiples (EBITDA), Q3/2026](https://www.dub.de/kmu-multiples/), abgerufen am 3. November 2026 ## Impressum Adresse: https://flipfirma.de/impressum Flipfirma ist ein Angebot der Linkbot OÜ. Anschrift, Rechtsform, Registereintrag und Vertretung stehen im Impressum. 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