Käufer prüfen, bevor man redet: Identität, Sanktionen, Eigenmittel
8. November 2026 · Maximilian Günes · 4 Min. Lesezeit
Jemand schreibt Ihnen, er interessiere sich für Ihre Firma. Freundlich, kurz, mit einer Gmail-Adresse. Was tun Sie?
Die meisten Inhaber antworten. Sie wollen höflich sein, und ein Interessent ist ein Interessent. Mein Rat ist ein anderer: Erst prüfen, dann reden. Nicht aus Misstrauen, sondern weil jedes Gespräch etwas über Ihre Firma verrät. Und weil Sie Zeit, die Sie mit jemandem verbringen, der nicht kaufen kann oder nicht kaufen darf, nicht zurückbekommen.
Drei Fragen sollten beantwortet sein, bevor Sie Ihren Namen nennen.
Ist die Person, wer sie sagt?
Das klingt banal. Ist es nicht. Ein Name und eine E-Mail-Adresse beweisen nichts. Wer verdeckt Informationen über einen Wettbewerber sammeln will, nennt sich nicht beim richtigen Namen.
Bei einer Privatperson heißt Prüfen: Ausweis zeigen lassen, am besten über ein anerkanntes Verfahren und nicht als Foto per Mail. Bei einer Firma als Käufer kommt das Handelsregister dazu. Dort steht, wer die Firma vertritt, wo sie sitzt und seit wann es sie gibt. Einsehen darf das jeder, zu Informationszwecken (§ 9 HGB). Die Abfrage läuft über das Gemeinsame Registerportal der Länder.
Kauft jemand über eine Holding oder eine Beteiligungsgesellschaft, wollen Sie wissen, wer dahinter steht. Wirtschaftlich Berechtigter ist nach dem Geldwäschegesetz jede natürliche Person, die mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt (§ 3 GwG). Das Transparenzregister, in dem diese Personen stehen, ist allerdings nicht mehr frei zugänglich. Einsehen darf nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist (§ 23 GwG). Fragen Sie den Käufer deshalb direkt, wer hinter der Holding steht, und lassen Sie es sich belegen.
Steht die Person auf einer Sanktionsliste?
Das ist die Frage, die viele vergessen, und sie ist ernst. Die EU führt eine konsolidierte Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, gegen die Finanzsanktionen verhängt wurden. Wer mit einer gelisteten Person Geschäfte macht, ihr Geld oder Vermögen zur Verfügung stellt, riskiert viel. Für die Umsetzung der Finanzsanktionen ist in Deutschland das Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank zuständig. Verstöße sind nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbar oder bußgeldbewehrt.
Die EU-Liste ist öffentlich und kostenlos. Sie können einen Namen selbst nachsehen. Bei Firmen als Käufer gehören die Firma und ihre wirtschaftlich Berechtigten auf die Liste der Namen, die Sie prüfen.
Ein Treffer heißt nicht automatisch, dass es dieselbe Person ist. Namen sind nicht eindeutig. Aber ein Treffer heißt: Hier wird nicht weitergeredet, bevor das geklärt ist. Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei einem Treffer sprechen Sie mit Ihrem Anwalt.
Kann die Person überhaupt zahlen?
Die dritte Frage ist die praktischste. Ein Käufer, der Ihre Firma nicht finanzieren kann, ist kein Käufer. Er ist ein Interessent mit Zeit.
Fast niemand kauft eine Firma ganz aus eigener Tasche. Üblich ist ein Teil Eigenmittel, der Rest kommt von der Bank, oft mit Förderkrediten. Die KfW bietet etwa den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge mit bis zu 500.000 € je Antragsteller, mit einer Haftungsfreistellung über die Bürgschaftsbank. Für kleinere Übernahmen gibt es das ERP-Gründerkredit StartGeld mit bis zu 200.000 €. Keiner davon deckt alles. Der ERP-Förderkredit trägt höchstens 35 % der förderfähigen Kosten, und in beiden Fällen geht der Antrag über die Hausbank, die das Vorhaben für tragfähig halten muss.
Was Sie am Anfang wissen wollen, ist nicht der genaue Betrag auf dem Konto. Das wäre auch zu früh. Sie wollen wissen, ob die Größenordnung passt. Eine einfache Frage hilft: „Wie viel Eigenkapital bringen Sie mit, und hat Ihre Bank das schon gesehen?“ Wer darauf ausweicht, hat meistens keine Antwort.
Ein Schreiben der Bank, das bestätigt, dass ein Konto auf diesen Namen besteht und Mittel in einer bestimmten Größenordnung vorhanden sind, ist ein gutes Zeichen. Eine echte Finanzierungszusage für den Kauf gibt es erst später, wenn die Bank die Zahlen Ihrer Firma gesehen hat.
Was Sie nicht verlangen sollten
Manche Inhaber schießen über das Ziel hinaus und verlangen am Anfang Kontoauszüge, Steuerbescheide und einen Lebenslauf. Das schreckt ernsthafte Käufer ab, und es ist auch nicht nötig. Am Anfang reicht: echte Identität, keine Sanktionen, plausible Mittel. Den Rest prüfen Sie, wenn beide Seiten wirklich wollen.
Umgekehrt gilt: Ein ernsthafter Käufer versteht, dass Sie prüfen. Wer sich darüber beschwert, dass er sich ausweisen soll, bevor er Ihre Zahlen sieht, verrät damit etwas über sich.
Wie Flipfirma Käufer prüft
Bei uns muss jeder Käufer diese drei Schritte gehen, bevor er überhaupt ein Kurzprofil sieht. Wir prüfen seine Identität und seine E-Mail-Adresse. Wir gleichen seinen Namen mit den Sanktionslisten der EU, der UN, des Vereinigten Königreichs und der USA ab. Er lädt das Schreiben seiner Bank über seine Eigenmittel hoch. Daraus behalten wir nur eine Spanne und das Datum, nie den Betrag und nie die Bank. Kauft jemand über eine Firma, prüfen wir auch diese: Register, LEI, Domain und Sanktionslisten.
Jede Prüfung zeigt ihre Quelle und ihren Stand. Sie als Inhaber sehen, welche Prüfungen bestanden sind, bevor Sie den Namen erfahren. Und den Namen erfahren Sie erst, wenn Sie beide zugestimmt haben.
Das spart Ihnen die Arbeit, und es spart Ihnen die Gespräche mit den Falschen. Wenn Sie wissen wollen, wie der Verkauf insgesamt vertraulich bleibt, lesen Sie unseren Beitrag Firma verkaufen, ohne dass es die Belegschaft vorher erfährt.
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