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Letter of Intent beim Firmenverkauf, einfach erklärt

8. November 2026 · Maximilian Günes · 4 Min. Lesezeit

Irgendwann im Verkauf legt Ihnen der Käufer ein Papier hin, auf dem „Letter of Intent“ steht, oder auf Deutsch „Absichtserklärung“. Viele Inhaber unterschreiben es schnell, weil es nach einem guten Zeichen aussieht. Das ist es auch. Aber es lohnt sich, vorher zu wissen, was man da unterschreibt. Hier die Fragen, die am häufigsten kommen.

Vorweg: Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Einen Letter of Intent lassen Sie immer von Ihrem Anwalt lesen.

Was ist ein Letter of Intent?

Eine schriftliche Erklärung, dass beide Seiten den Kauf ernsthaft wollen und zu welchen Eckpunkten. Er steht zwischen den ersten Gesprächen und dem Kaufvertrag. Meist kommt er, nachdem der Käufer die wichtigsten Zahlen gesehen hat, aber bevor er die Firma im Detail prüft.

Oft heißt er auch LOI, Term Sheet oder Memorandum of Understanding. Gemeint ist im Kern dasselbe.

Wozu braucht man ihn überhaupt?

Weil die nächste Phase teuer wird. Der Käufer prüft die Firma gründlich, die sogenannte Due Diligence, und bezahlt dafür Steuerberater, Anwälte und manchmal Gutachter. Das macht er nur, wenn er weiß, dass Sie nicht parallel mit drei anderen verhandeln und dass man sich über den Preis grundsätzlich einig ist.

Für Sie ist der LOI auch nützlich. Er zwingt den Käufer, sich festzulegen. Was er im LOI schreibt, muss er später begründen, wenn er davon abweicht.

Was steht drin?

Typisch sind diese Punkte:

  • Was gekauft wird: die Anteile an der Firma oder einzelne Teile wie Maschinen, Kunden und Mitarbeiter.
  • Der Preis oder eine Spanne, und wie er bezahlt wird: auf einmal, in Raten, teilweise später abhängig vom Erfolg.
  • Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, etwa die Finanzierung durch die Bank oder ein zufriedenstellendes Ergebnis der Prüfung.
  • Was der Käufer prüfen will und in welchem Zeitraum.
  • Ob Sie nach dem Verkauf noch eine Zeit lang mitarbeiten.
  • Der Zeitplan bis zur Unterschrift.
  • Vertraulichkeit, Exklusivität und wer welche Kosten trägt.

Ist ein LOI bindend?

Im Großen und Ganzen nicht, und das ist gewollt. Die meisten LOIs sagen ausdrücklich, dass keine Seite verpflichtet ist, den Kaufvertrag tatsächlich zu schließen. Beide können also noch aussteigen.

Bindend sind meistens einzelne Teile, die ausdrücklich so bezeichnet werden. Typisch sind die Vertraulichkeit, die Exklusivität, die Kostenregel, das anwendbare Recht und der Gerichtsstand.

Bei einer GmbH kommt noch etwas hinzu. Die Abtretung von GmbH-Anteilen braucht einen notariell beurkundeten Vertrag, und schon die Verpflichtung, Anteile abzutreten, braucht diese Form (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Ein einfach unterschriebener LOI kann Sie also nicht wirksam verpflichten, Ihre Anteile zu verkaufen. Das ist ein Grund mehr, warum die meisten LOIs bewusst unverbindlich formuliert sind.

Was heißt Exklusivität?

Dass Sie für eine bestimmte Zeit nicht mit anderen Käufern verhandeln. Das ist der Preis, den Sie für die Ernsthaftigkeit des Käufers zahlen.

Achten Sie auf die Dauer. Eine Exklusivität ohne Ende oder über viele Monate bindet Sie, ohne dass der Käufer etwas tun muss. Besser ist eine feste Frist, nach der sie automatisch endet, wenn bis dahin kein Vertrag vorliegt. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt darüber, welche Frist zu Ihrem Fall passt.

Darf ich nach dem LOI noch Nein sagen?

In aller Regel ja, wenn der LOI unverbindlich formuliert ist. Aber nicht folgenlos. Wer lange verhandelt und dann ohne Grund aussteigt, kann im Einzelfall für die Kosten der anderen Seite haften, denn schon mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen entstehen Pflichten gegenüber der anderen Seite (§ 311 Abs. 2 BGB). Wie hoch dieses Risiko in Ihrem Fall ist, kann nur Ihr Anwalt sagen.

Praktisch wichtiger ist etwas anderes: Ein abgebrochener Verkauf kostet Zeit und Kraft. Unterschreiben Sie deshalb nur einen LOI, hinter dem Sie wirklich stehen.

Was sind die häufigsten Fehler?

Drei lassen sich leicht vermeiden.

Der Preis steht drin, aber nicht, worauf er sich bezieht. Ein Preis „für die Firma“ ist etwas anderes als ein Preis für die Anteile nach Abzug der Schulden. Klären Sie das im LOI.

Die Bedingungen sind zu weich. „Vorbehaltlich einer zufriedenstellenden Prüfung“ lässt dem Käufer jeden Ausweg. Fragen Sie, was genau er prüfen will.

Die Exklusivität ist zu lang. Siehe oben.

Wann kommt der LOI bei Flipfirma?

Nach der beidseitigen Zustimmung, und erst nach Ihren Zahlen. Vorher kennen sich Käufer und Verkäufer gar nicht. Bei uns prüfen wir beide Seiten, bringen sie verdeckt zusammen, und erst wenn beide zugestimmt haben und der Käufer die Vertraulichkeitsvereinbarung angenommen hat, sehen sie die Namen. Dann öffnen Sie dem Käufer im Datenraum Ihre Unterlagen. Sobald er Ihre Jahresabschlüsse oder Ihre BWA sieht, kann er dort die Finanzierungszusage seiner Bank hochladen und Ihnen eine Absichtserklärung senden, mit einer Vorlage, die er selbst ausfüllt: Preis oder Spanne, Struktur, Finanzierung, Exklusivität, Übergabe, Bedingungen und wie lange sie gilt. Darüber steht „Entwurf, keine Rechtsberatung, vor Unterzeichnung prüfen lassen“, und bindend ist darin nichts. Sie lesen sie, bestätigen den Empfang oder fragen nach. Unterschrift, Exklusivität und Kaufvertrag regeln Sie und der Käufer mit Ihren eigenen Beratern, nicht wir. Wie das für Käufer abläuft, steht in den vier Schritten für Käufer.

Wenn Sie vorher wissen wollen, welche Wege es überhaupt gibt, einen Käufer zu finden, lesen Sie unseren Vergleich der drei Wege.

Vertraulich verkaufen oder kaufen

Der Abgleich läuft über Linkbot: Beide Seiten werden geprüft, Vorschläge bleiben verdeckt, Namen gibt es erst nach beidseitiger Zustimmung.

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