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Nachfolge im Handwerk: Meisterpflicht, Kammern und was anders ist

8. November 2026 · Maximilian Günes · 4 Min. Lesezeit

Einen Handwerksbetrieb zu verkaufen ist in vielem wie jeder andere Firmenverkauf. In einem Punkt nicht: Bei vielen Gewerken darf nicht jeder den Betrieb führen. Wer das nicht früh bedenkt, findet einen Käufer, der zahlen will, aber nicht darf.

Der Bedarf ist groß. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks zählte Ende 2025 gut eine Million Handwerksbetriebe mit rund 6,2 Millionen Beschäftigten. Mindestens 125.000 Familienbetriebe suchen nach Angaben des ZDH in den nächsten fünf Jahren eine Nachfolge. In einer Umfrage der Handwerkskammer Dortmund vom Frühjahr 2026 gab jeder dritte Betrieb an, in den nächsten fünf Jahren übergeben zu wollen, 14 % schon in den nächsten zwei. Die größte Hürde war für 55 % die Suche nach einem Nachfolger.

Wer einen Handwerksbetrieb führen darf

Die Handwerksordnung unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken. Die zulassungspflichtigen stehen in Anlage A, zurzeit 53 Gewerbe, vom Maurer und Betonbauer bis zum Orgel- und Harmoniumbauer. Darunter sind zum Beispiel Elektrotechniker, Installateur und Heizungsbauer, Dachdecker, Tischler, Kraftfahrzeugtechniker, Bäcker und Friseure.

Ein zulassungspflichtiges Handwerk dürfen selbstständig nur Betriebe ausüben, die in der Handwerksrolle eingetragen sind (§ 1 HwO). Eingetragen wird der Inhaber, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllt (§ 7 HwO). Das ist meistens die bestandene Meisterprüfung in diesem oder einem verwandten Handwerk. Gleichgestellt sind bestimmte Ingenieur- und andere Abschlüsse.

Umgangssprachlich heißt das Meisterpflicht. Im Gesetz steht das Wort nicht, aber der Gedanke ist derselbe.

Was das für den Verkauf heißt

Der Käufer muss nicht selbst Meister sein. Entscheidend ist, dass der Betrieb einen Betriebsleiter hat, der die Voraussetzungen erfüllt. Das kann der Käufer sein, ein angestellter Meister oder, was oft am einfachsten ist, ein Meister, der schon im Betrieb arbeitet.

Damit haben Sie drei Arten von Käufern:

Der Käufer ist selbst Meister im Gewerk. Dann ist die Frage geklärt.

Der Käufer ist kein Meister, aber es gibt einen Meister im Betrieb, der bleibt. Dann hängt der Kauf an dieser einen Person. Der Käufer wird wissen wollen, ob sie bleibt, und sie wird es vor dem Abschluss erfahren müssen.

Der Käufer ist kein Meister, und im Betrieb gibt es keinen. Dann muss er einen einstellen, bevor er übernimmt. Das kostet Zeit und Geld, und gute Meister sind schwer zu finden.

Für Sie als Verkäufer heißt das: Schreiben Sie in Ihr Kurzprofil, ob ein Meister im Betrieb ist und ob er bleiben würde, ohne ihn zu nennen. Für viele Käufer ist das die wichtigste Information überhaupt.

Wege ohne Meisterbrief

Es gibt Ausnahmen, die man kennen sollte.

Die Ausübungsberechtigung für erfahrene Gesellen

Wer die Gesellenprüfung bestanden hat und insgesamt sechs Jahre im Handwerk tätig war, davon vier Jahre in leitender Stellung, kann eine Ausübungsberechtigung bekommen (§ 7b HwO). Leitend heißt mit eigenverantwortlichen Entscheidungsbefugnissen. Den Antrag stellt man bei der zuständigen Behörde, die Handwerkskammer wird angehört. Umgangssprachlich heißt das Altgesellenregelung.

Ausgenommen sind das Schornsteinfegerhandwerk und die Gesundheitshandwerke, vom Augenoptiker bis zum Zahntechniker.

Für eine Übernahme durch einen langjährigen Mitarbeiter ist das oft der entscheidende Weg. Ein Geselle, der seit Jahren die Baustellen leitet, kann damit den Betrieb übernehmen, auch ohne Meisterbrief. Wie Übernahmen durch Mitarbeiter insgesamt laufen, beschreiben wir in Mitarbeiter als Nachfolger.

Der Todesfall

Stirbt der Inhaber, dürfen Ehegatte, Lebenspartner oder Erben den Betrieb weiterführen, auch ohne selbst die Voraussetzungen zu erfüllen. Sie müssen aber unverzüglich einen Betriebsleiter einsetzen, der sie erfüllt (§ 4 HwO). In Härtefällen kann die Handwerkskammer eine Frist setzen.

Das ist kein Weg für einen geplanten Verkauf, aber ein Grund mehr, die Nachfolge zu regeln, solange man es selbst kann.

Das alles ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Gewerk gilt, sagt Ihnen Ihre Handwerkskammer.

Was die Kammern anbieten

Die Handwerkskammern sind bei der Nachfolge die erste Adresse, und vieles davon kostet wenig oder nichts. Der ZDH nennt rund 900 Betriebsberater in den Kammern und Fachverbänden, die zusammen fast 100.000 Beratungen im Jahr machen, etwa ein Drittel davon zu Gründung und Übernahme. Dazu kommen Betriebsbörsen der Kammern, Mediatoren, wenn es in der Familie oder zwischen Inhaber und Nachfolger hakt, und ein eigener Bewertungsstandard für Handwerksbetriebe.

Auch nexxt-change, die bundesweite Nachfolgebörse, arbeitet mit den Handwerkskammern als Regionalpartnern. Wie sich Börsen, Berater und ein verdeckter Abgleich unterscheiden, haben wir in diesem Vergleich aufgeschrieben.

Was im Handwerk sonst anders ist

Die Firma hängt oft stark am Inhaber. Kunden rufen den Chef an, nicht die Firma. Das drückt den Preis, wenn es so bleibt. Arbeiten Sie daran, dass Kunden auch einen zweiten Ansprechpartner kennen.

Die Zahlen sind oft schlichter. Viele kleine Betriebe haben keinen geprüften Jahresabschluss, sondern eine Einnahmenüberschussrechnung. Das ist kein Problem, aber der Käufer und seine Bank wollen sie sauber sehen.

Und der Kaufpreis ist oft kleiner, als Inhaber hoffen. Die DUB, eine private Unternehmensbörse, veröffentlicht vierteljährlich die Multiplikatoren, die M&A-Berater ansetzen. Für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe nennt sie im dritten Quartal 2026 bei Firmen unter 5 Millionen € Umsatz das 3,7- bis 5,0-fache des EBITDA. Wie man damit rechnet, steht in Was ist meine Firma wert?

Was Sie jetzt tun können

Fragen Sie sich zuerst: Wer im Betrieb erfüllt heute die Voraussetzungen, um ihn zu leiten? Wenn das nur Sie sind, ist das die wichtigste Baustelle vor dem Verkauf.

Sprechen Sie dann mit Ihrer Handwerkskammer. Die Beratung dort ist ein guter Anfang.

Und wenn Sie einen Käufer suchen wollen, ohne dass Ihre Kunden und Mitarbeiter es vorher erfahren: Bei Flipfirma legen Sie ein anonymes Kurzprofil an, und nur geprüfte Käufer mit passender Suche bekommen es zu sehen.

Vertraulich verkaufen oder kaufen

Der Abgleich läuft über Linkbot: Beide Seiten werden geprüft, Vorschläge bleiben verdeckt, Namen gibt es erst nach beidseitiger Zustimmung.

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